Polens Abtreibungsgegner dürfen sich Hoffnung auf eine Gesetzesverschärfung machen. Die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) kündigte am Donnerstagabend ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen an, wenn der Fötus irreversibel oder schwer missgebildet ist.
Das Unterhaus des Parlaments muss demnächst über die Volksinitiative "Stoppt Abtreibung" beraten. Die Initiatoren übergaben der Kanzlei des Sejm am Donnerstag nach eigenen Angaben 830.000 Unterschriften für ein Abtreibungsverbot unheilbar kranker Embryos. Auch Polens katholische Bischöfe und die orthodoxe Kirche unterstützen die Gesetzesinitiative. In Polen sind Abbrüche bislang in drei Fällen erlaubt: wenn die Gesundheit der Frau gefährdet ist, wenn sie vergewaltigt wurde oder wenn eine irreversible schwere Schädigung des Fötus festgestellt wurde.
"Recht auf Abtreibung"
Die rechtsliberale Oppositionspartei Bürgerplattform (PO) lehnt die Volksinitiative ab. "Ich halte es für unmoralisch, eine Frau zu nötigen, ein Kind zu gebären, wenn es zum Beispiel keinen Kopf hat", sagte der Abgeordnete Cezary Tomczyk.
Keine Chancen im Sejm hat dagegen eine Volksinitiative für ein uneingeschränktes "Recht auf Abtreibung" in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen. Eine von prominenten Frauen gegründete Initiative hatte dafür nach eigenen Angaben mehr als 400.000 Unterschriften gesammelt und sie Ende Oktober beim Parlament eingereicht. Lediglich bei der kleinen linksliberalen Oppositionsfraktion Moderne findet sie Unterstützung.
Gesetzliches Verbot
Ministerpräsidentin Beata Szydlo hat bereits angekündigt, sie werde für ein Verbot "eugenischer Abtreibungen" stimmen. Auch Staatspräsident Andrzej Duda sprach sich für eine Verschärfung des Gesetzes aus. Die bisherige Ausnahme im Abtreibungsgesetz für behinderte Föten werde "absolut missbraucht". Ihm gehe es um ein gesetzliches Verbot, Kinder mit Down-Syndrom umzubringen.
2016 wurden in Polen laut Regierungsangaben 1.098 gesetzesgemäße Abtreibungen registriert. In 1.042 Fällen entschied sich demnach die Frau wegen des Ergebnisses der pränatalen Untersuchung zum Schwangerschaftsabbruch.