In diesem Jahr ist vor dem Hintergrund des ausgeweiteten Messerverbots in vielen Bundesländern mit mehr Polizeipräsenz auf Weihnachtsmärkten zu rechnen. "Die Polizei wird durch Kontrollen das Verbot durchsetzen", sagte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die Sicherheitsbehörden setzten alles daran, dass man sich sicher auf Weihnachtsmärkten bewegen könne. Auch andere Bundesländer planen mit einer höheren Polizeipräsenz auf Weihnachtsmärkten, wie eine epd-Umfrage bei den Innenministerien ergab.
Verstärkte Fußstreifen und Polizeipräsenz
Am Donnerstag war die kürzlich von Bundestag und Bundesrat beschlossene Ausweitung von Messerverboten in Kraft getreten. Das Mitführen von Messern und Waffen ist seitdem für öffentliche Veranstaltungen, Feste und Märkte verboten. Weihnachtsmärkte sind nach Auffassung der Landesinnenministerien davon erfasst.
Damit gilt nach deren Aussage das Verbot automatisch für die in der Adventszeit beliebten Märkte. Einer Verordnung durch die zuständigen Behörden bedürfe es nicht mehr, erklärte das Innenministerium in Niedersachsen.
In Sachsen-Anhalt sind verstärkte Fußstreifen und Polizeipräsenz an Haupteingängen der Märkte geplant. Aus Bayern und Schleswig-Holstein hieß es, dass es im Rahmen der zwischen Veranstaltern und Polizei abgestimmten Sicherheitskonzepte selektive Personen- und Taschenkontrollen geben könne. "Messer haben nichts in unseren Innenstädten und schon gar nichts auf Weihnachtsmärkten zu
suchen", sagte Poseck.
Ausnahmen des Messerverbots
Die Innenministerien wiesen zudem darauf hin, dass die Sicherheit der Märkte grundsätzlich Aufgabe der Veranstalter sei. Die Polizei berate aber die Verantwortlichen und komme je nach Lage und Einzelfall zum Einsatz.
Das saarländische Innenministerium erklärte, Veranstalter hätten weiterhin das Recht, zusätzliche Maßnahmen zur Sicherheit auf ihrem Gelände umzusetzen. Dazu gehörten beispielsweise Einlasskontrollen oder die Beauftragung privater Sicherheitsdienste. Ausnahmen vom Messerverbot gibt es in der bundesgesetzlichen Regelung beispielsweise für den Lieferverkehr, die Gastronomie oder Stände, an denen Messer verkauft werden.
Das bayerische Innenministerium hob hervor, dass diese durch eine Landesregelung im Freistaat zusätzlich eingeschränkt werden können. Damit könne das Mitführen von Messern auch denjenigen untersagt werden, die eigentlich vom Verbot ausgenommen sind.