Das sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Dem 73-jährigen Geistlichen wurden insgesamt drei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie der Besitz jugendpornografischen Materials vorgeworfen. In einem Fall wurde er verurteilt. Dabei konnte laut der Sprecherin anhand eines Chatverlaufs nachgewiesen werden, dass der Geistliche vom minderjährigen Alter des Betroffenen gewusst hat.
Priester kann Berufung einlegen
In den anderen Fällen seien die Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt gewesen. Der Priester kann innerhalb von einer Woche Berufung gegen das Urteil einlegen.
Das Bistum Essen hatte im Januar auf seiner Homepage bekanntgegeben, dass ein Priester suspendiert und ihm die Ausübung seines Dienstes verboten worden sei. Bischof Franz-Josef Overbeck habe zudem ein kirchenrechtliches Verfahren angeordnet.