Nun muss er sich am 23. Februar in einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Bremen verantworten.
Dabei werde mit dem Angeklagten, seinen Verteidigern und der Staatsanwaltschaft erörtert, ob Latzels Äußerungen den Tatbestand erfüllten, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Eine neue Beweisaufnahme finde nicht statt.
In zweiter Instanz freigesprochen
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Pastor der Bremer Sankt-Martini-Gemeinde vor, sich bei einer Veranstaltung abwertend über Homosexuelle und Transgeschlechtliche geäußert zu haben.
Das Landgericht hatte ihn im Mai vergangenen Jahres in zweiter Instanz freigesprochen und damit eine frühere Verurteilung durch das Amtsgericht aufgehoben. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Nun muss das Oberlandesgericht das Urteil auf Rechtsfehler prüfen.
Wird die Revision zurückgewiesen?
Falls das Oberlandesgericht die Rechtsauffassung des Landgerichts teile und die Revision zurückweise, würde es bei dem Freispruch des Pastors bleiben, so der Gerichtssprecher. Falls es der Revision stattgebe, könne es selbst ein Urteil sprechen oder den Fall an das Landgericht zurückverweisen.
Latzel hatte in einem auch auf Youtube veröffentlichten Eheseminar Homosexualität als "Degenerationsformen von Gesellschaft" bezeichnet.
Latzel sagte: "Überall laufen diese Verbrecher rum, von diesem Christopher-Street-Day." Die Idee, dass es mehr als zwei Geschlechter gebe, verurteilte er als "Genderdreck".