Nach Angriff vor Hamburger Synagoge

Prozessauftakt in der Hansestadt

Start der Hauptverhandlung: Nach dem Angriff auf einen jüdischen Studenten vor der Hamburger Synagoge am 4. Oktober vergangenen Jahres beginnt nun vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. 

Polizeiabsperrband / © Marc Tirl (dpa)
Polizeiabsperrband / © Marc Tirl ( dpa )

Die Hauptverhandlung in dem sogenannten Sicherungsverfahren findet möglicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie ein Gerichtssprecher am Montag in Hamburg mitteilte. Die Verteidigung habe einen entsprechenden Antrag angekündigt, über den die Kammer voraussichtlich zu Beginn Verhandlung entscheiden müsse. Grund sei, dass im Verfahren wahrscheinlich auch psychiatrische Fragen erörtert werden müssten.

Schuldunfähigkeit vermutet

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten versuchten heimtückischen Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Sie geht aber davon aus, dass er aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte der zum Tatzeitpunkt 29-Jährige in dem Sicherungsverfahren verurteilt werden, käme er nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie, wo er auch jetzt schon untergebracht ist.

Der Angreifer, ein Deutscher mit kasachischen Wurzeln, hatte am 4. Oktober vergangenen Jahres vor der Hamburger Synagoge einem 26-Jährigen mit einem Spaten eine schwere Kopfverletzung zugefügt. Der jüdische Student wollte gerade das Gelände der Synagoge betreten, wo eine Feier anlässlich des jüdischen Laubhüttenfestes stattfinden sollte. Sicherheitskräfte der Polizei konnten den Angreifer überwältigen.

Ein Hakenkreuz in der Hosentasche

Nach der Festnahme des Angreifers hatten die Ermittler in dessen Hosentasche einen Zettel mit einem handschriftlich gemalten Hakenkreuz gefunden. Bei der ersten Vernehmung hatte der mutmaßliche Täter nach Polizei-Angaben einen "extrem verwirrten Eindruck" gemacht und unter anderem von Dämonen gesprochen.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Tatmotiv in erster Linie auf die psychische Erkrankung des Mannes und nicht auf eine antisemitische Einstellung zurückzuführen, war unter anderem auf Kritik der Jüdischen Gemeinde Hamburg gestoßen. Der Vorsitzende Philipp Stricharz hatte betont, es könne keinen Zweifel an dem judenfeindlichen Motiv geben.


Quelle:
KNA