Katholische Pfarrei will gegen Gottesdienstverbot vorgehen

Prüfung vor Gericht

Die katholische Pfarrei Sankt Michael im lippischen Lage will ein allgemeines Gottesdienstverbot der Stadt über Ostern gerichtlich prüfen lassen. Der Kirchenvorstand habe dies entschieden, erklärte Pfarrer Michael Karsten.

Bücher in Kirchenbänken / © Daniel Schweinert (shutterstock)
Bücher in Kirchenbänken / © Daniel Schweinert ( shutterstock )

Beim Verwaltungsgericht Minden war am Montagabend noch keine Klage eingegangen, wie eine Sprecherin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag sagte.

Nach Corona-Ausbruch in Baptisten-Gemeinde

Der Stadtrat in Lage hatte vergangenen Freitag entschieden, allen Religionsgemeinschaften Präsenzveranstaltungen bis nach Ostern zu verbieten. Damit setzt sich die Stadt eigenen Angaben zufolge über eine Entscheidung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums hinweg. Dieses habe zuvor keine Zusage für ein generelles Gottesdienstverbot geben wollen.

Bürgermeister Matthias Kalkreuter (SPD) könne lediglich einer vom Coronavirus betroffenen Baptistengemeinde Präsenzveranstaltungen untersagen.

In der 1.100 Mitglieder großen Baptistengemeinde war es zu einem Corona-Ausbruch gekommen. Nach Angaben der Stadt sind vergangene Woche 1.000 Gemeindemitglieder getestet worden. 322 seien an dem Virus erkrankt - vorwiegend an der britischen Variante. Die meisten erlitten nur milde Verläufe. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Lage bei 811, am Montag bei 748.

Gemeinde sieht sich in "Mithaftung" genommen

Das generelle Gottesdienstverbot habe der Stadtrat mit deutlicher Mehrheit beschlossen, hieß es. Der katholische Pfarrer Karsten hält diesen Beschluss für rechtswidrig, wie DOMRADIO.DE berichtete. Das Verbot bezeichnete er als "Mithaftung".

Die Gottesdienste zu Ostern seien nicht nur ein Beiwerk, sondern "elementare Lebensäußerung einer christlichen Gemeinde und ein Trost für die Menschen, die sich gerade in dieser schwierigen Zeit am Glauben und am Gebet festhalten und den Trost und die Seelsorge ihrer Kirchengemeinde erwarten dürfen".


Quelle:
KNA
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