Der Theologe und Psychotherapeut Wunibald Müller plädiert für eine Gewissensentscheidung in Notsituationen.
domradio.de: Ist es für einen Seelsorger nicht ein Riesendilemma, wenn ihm jemand einen Missbrauch beichtet?
Wunibald Müller (katholischer Theologe, Psychotherapeut und ehemaliger Leiter des recollectio-Hauses in Würzburg): Es ist in der Tat ein Riesendilemma, weil natürlich das Beichtgeheimnis ein ganz hoher Wert ist, und man möchte natürlich diesen Wert hüten, weil er auch einen Sinn hat. Denn die Beichte soll ein Ort sein, wo jemand alles in Anwesenheit eines Priesters vor Gott hinlegen und auch seine Schuld bekennen kann. Da möchte man natürlich verhindern, dass dieses hohe Gut verletzt wird. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite – ich bin ja auch Psychotherapeut. Auch als Psychotherapeut gibt es die Schweigepflicht. Selbst wenn jemand ein Täter ist und sagt, er habe ein Kind sexuell missbraucht, darf der Psychotherapeut im Grunde genommen das auch nicht weitergeben. Es sei denn, es tritt eine Notsituation ein. Wenn er den Eindruck hat, es besteht die Gefahr, dass der Täter wieder ein Kind missbraucht, dann kann er aus eigenem Ermessen die Entscheidung treffen, es den Behörden, der Polizei, zu melden.
domradio.de: Das gilt für den Psychotherapeuten. Und was ist mit dem Priester?
Müller: Wichtig ist mir, dass man als Priester auslotet, welche Möglichkeiten habe ich. Kommt tatsächlich jemand in dieser Extremsituation zu mir in die Beichte, dann darf ich nicht passiv bleiben und ihm einfach die Absolution geben. Sondern ich muss ganz klar aktiv werden und sagen: "Wenn Sie sich sexuell von Kindern angezogen fühlen und Sie sehen die Gefahr, dass Sie wieder übergriffig werden, dann möchte ich Sie bitten, zu jemanden zu gehen, der Ihnen helfen kann. Ich möchte gerne, dass Sie mir gegenüber verbindlich erklären, dass Sie das getan haben."
Und ich kann mir auch vorstellen, dass der Priester in bestimmten Fällen sagt: "Wenn Sie sich keine Hilfe holen, sehe ich mich außer Stande, das Beichtgeheimnis zu bewahren." Und auch, dass er dann aktiv wird und die Betroffenen informiert. Denn der Priester hat ja auch ein Gewissen, das den gleichen hohen Wert wie zum Beispiel das Beichtgeheimnis hat.
domradio.de: Müsste man also in Ihren Augen das Beichtgeheimnis in Frage stellen?
Müller: Grundsätzlich sollte man es nicht in Frage stellen. Man sollte die Möglichkeiten, die man hat, aktiv nutzen, aber man soll auch schauen, dass das Beichtgeheimnis nicht missbraucht wird. Es gibt ja auch manchmal das Denken: ich habe etwas Schlechtes getan, ich beichte es, dann wird es mir vergeben und dann kann ich es wieder tun. Dann bekommt die Beichte eine Alibi-Funktion und dagegen muss der Priester aktiv etwas tun, bis dahin, seinem Gewissen zu gehorchen.
domradio.de: Und wie schauen Sie auf den Täter, der zur Beichte kommt?
Müller: Die Person, die zu einem Priester geht, möchte das auch vor Gott tragen und im Frieden wieder weiterleben. Das kann ich als Priester auch aufgreifen und dem Betreffenden deutlich machen: du hast dich gegenüber einem Menschen und auch Gott gegenüber verfehlt, aber du bist auch krank. Er kann ihn dazu bringen, etwas für sich zu tun, damit er wieder gesund wird, nicht mehr die Integrität eines Kindes und auch die eigene Integrität verletzt und letztlich seinen Frieden findet.
domradio.de: Noch eine letzte Frage: Der australische Erzbischof Hart hat gesagt, dass Priester Missbrauchsfälle, von denen sie außerhalb der Beichte erfahren, den Behörden melden müssen. Wie sehen Sie das?
Müller: Das finde ich richtig.
Das Interview führte Uta Vorbrodt.