"Es ist kein abschließendes Urteil möglich," hieß es gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur. Vergangene Woche hatte der Kreis bestätigt, dass mehrere Infizierte, die einen direkten Bezug zum Unternehmen Tönnies haben, am 17. Mai einen Gottesdienst in Herzebrock-Clarholz besuchten.
Ob diese Gläubigen das Virus in den Schlachthof gebracht haben, blieb jedoch offen. Eine genaue Ursache für den Eintrag des Coronavirus in die Firma Tönnies lasse sich nicht exakt und zweifelsfrei benennen, betonte der Kreis. Zur Aufklärung des Ausbruchsgeschehens solle das Robert-Koch-Institut beitragen. Das Institut verwies auf Anfrage nun an den Kreis.
Lockdown in Gütersloh und Warendorf
Da mehr als 1.500 Arbeiter aus dem Schlachthof Tönnies in Rheda-Wiedenbrück positiv auf das Coronavirus getestet worden waren, verhängte das Land Nordrhein-Westfalen für die Kreise Gütersloh und Warendorf einen eingeschränkten Lockdown. Die strengeren Regeln endeten für den Kreis Warendorf am vergangenen Dienstag, im Kreis Gütersloh sollen sie noch bis kommenden Dienstag gelten.
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte sich in der Krise früh dafür eingesetzt, Gottesdienste wieder möglich zu machen. Seit Anfang Mai halten die Gemeinden in NRW wieder Gottesdienste mit Besuchern - allerdings unter Hygiene- und Abstandsregeln. Auch während des eingeschränkten Lockdowns in den betroffenen Kreisen sind öffentliche Gottesdienste weiter möglich.