Der vom damaligen Kölner Kardinal Joachim Meisner (1933-2017) und dem früheren Generalvikar Norbert Feldhoff (81) in die Altenheimseelsorge versetzte Geistliche A. habe zudem an seinem Wohnort in Köln-Weiden aushilfsweise Gemeindegottesdienste gefeiert, berichtete der Sender am Montag. Erst 2019 verbot der amtierende Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki dem inzwischen 87-Jährigen priesterliche Dienste; im November wurde er aus dem Klerikerstand entlassen.
"Es ist verheimlicht worden"
Trotz Verurteilungen durch staatliche Gerichte konnte A. über Jahrzehnte in seinem Heimatbistum sowie in den Bistümern Münster und Essen als Seelsorger arbeiten. 1989 kehrte er als Altenheimseelsorger nach Köln zurück. Den Umgang mit ihm hatte Woelki im November als "jahrzehntelange Aneinanderreihung schwerer Fehler" bezeichnet. Aus völlig unerklärlichen Gründen sei 1989 "der Kurs der Suspendierung" aufgegeben worden. "Es ist verheimlicht worden", so der Erzbischof weiter, "und es ist nicht bestraft worden".
In seiner Zeit als Altenheimseelsorger habe A. Familienfreizeiten der katholischen Schönstatt-Bewegung nach Maria Rast bei Euskirchen begleitet, berichtete der WDR unter Berufung auf eine Familie. Die aushilfsweise Feier der Gottesdienste in Köln-Weiden habe der frühere Ortspfarrer dem Sender bestätigt. Er habe nach eigener Darstellung in groben Zügen von dessen Vergangenheit gewusst und versucht, A. "im Blick zu behalten". Bislang sind laut WDR keine weiteren Taten aus dieser Zeit bekannt.
Laut mehreren Untersuchungen haben frühere Bischöfe ein kirchenrechtliches Verfahren gegen A. "pflichtwidrig unterlassen". Die Vorwürfe treffen neben Meisner den früheren Kölner Kardinal Joseph Höffner (1906-1987) sowie den Münsteraner Bischof Heinrich Tenhumberg (1915-1975).
Fall A. Gegenstand des neuen Missbrauchsgutachtens
Der zurückgetretene Sprecher des Betroffenbeirats im Erzbistum Köln, Karl Haucke, forderte den damaligen Generalvikar Feldhoff auf, in diesem Fall Verantwortung zu übernehmen: "Wenn wir Betroffenen irgendwann befriedet werden sollen, dann geht das nur, indem die Vertuscher, die Täter hinter den Tätern, sich öffentlich bekennen. Wenn sie sagen: Ich habe etwas falsch gemacht." Feldhoff und das Erzbistum wollten laut WDR die Recherche nicht kommentieren.
Der Fall A. ist laut Woelki Gegenstand des neuen Missbrauchsgutachtens, mit dem er den Kölner Strafrechtler Björn Gercke beauftragt hat und das im März vorliegen soll. Er habe Gercke gebeten, die Frage der Verantwortung besonders in diesem Fall zu klären, hatte der Erzbischof im November mitgeteilt.