Kopftuchverbot für Unter-14-Jährige wäre zulässig

Rechtsgutachten vorgestellt

Ein Kopftuchverbot für Minderjährige unter 14 Jahren wäre nach Auffassung des Würzburger Rechtswissenschaftlers Kyrill-Alexander Schwarz verfassungsrechtlich zulässig. Schwarz stellte am Donnerstag ein entsprechendes Gutachten vor.

Mädchen mit Kopftuch / © Monika Skolimowska (dpa)
Mädchen mit Kopftuch / © Monika Skolimowska ( dpa )

Demnach wäre ein solches Verbot sowohl als Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht als auch in die Religionsfreiheit verfassungsgemäß.

Der Jurist berief sich dabei auf die Pflicht des Staates, das Kindeswohl zu schützen. Laut Gutachten könnte der Bund eine entsprechende Regelung treffen, insofern es um die elterliche Sorgepflicht gehe.

"Symbol der Unterdrückung" von Frauen

Der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland, Ali Ertan Toprak, bezeichnete als ein Auftraggeber des Gutachtens das Kopftuch als ein "Symbol der Unterdrückung" von Frauen. Es widerspreche der Gleichberechtigung. Zudem hob er das Recht auf negative Religionsfreiheit der säkularen Muslime hervor, die sich unter Druck gesetzt fühlten. Toprak betonte, dass der Koran das Kopftuch an keiner Stelle erwähne.

Schwarz erläutert in seiner Begründung, dass der Staat eine Schutzverantwortung für die Achtung der Grundrechte auch für Unter-14-Jährige habe. Wenn es ein zentrales Anliegen des staatlichen Schulauftrags sei, "Kinder und Jugendliche an ein selbstbestimmtes und frei verantwortetes Leben heranzuführen", dann sei es "zwingend erforderlich, Lebenswege offenzuhalten, vorschnellen Festlegungen entgegenzuwirken und damit Orientierungsräume zu öffnen, die das Ausprägen eigener Entscheidungen überhaupt erst ermöglichen", heißt es in dem Gutachten.

Es gehe darum, die "Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten", so Schwarz. In diesem Sinne verstoße ein Verbot auch nicht gegen das elterliche Erziehungsrecht oder die staatliche Pflicht zur Neutralität. Das Verbot solle sich nur auf öffentliche Einrichtungen beziehen. Ein Vergleich mit Kreuz oder Kippa wies Schwarz zurück. Diese seien ausschließlich religiös bestimmt, während das Kopftuch auch politisch konnotiert sei.

Lehrerverband würde Verbot begrüßen

Necla Kelek von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes erklärte, sie sehe im Kopftuch eine Diskriminierung. Durch die Festlegung auf eine traditionelle Rolle werde das spätere Leben der Mädchen beeinträchtigt. Der Staat solle einen neutralen Rahmen schaffen.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, würde ein Verbot nach eigenen Worten begrüßen. Das Kopftuchtragen führe zu Konflikten und erschwere die Integrationsaufgabe der Schulen sowie den Bildungsauftrag, die Schüler zu selbstbestimmten und freien Individuen zu erziehen, erklärte er. Die Buchautorin und Lehrerin einer Gesamtschule in Kassel, Julia Wöllenstein, berichtete von entsprechenden Problemen: Mädchen, die kein Kopftuch trügen, stünden oft unter "enormem Druck". Das Kopftuch vermittle ein patriarchalisches Rollenverständnis.


Quelle:
KNA