Reformierte Unterrichtserlaubnis gilt im Erzbistum Paderborn

Persönliche Lebensführung ohne Belang

Für das Erzbistum Paderborn hat der Erzbischof Udo Markus Bentz die reformierte kirchliche Unterrichterlaubnis für Religionslehrer in Kraft gesetzt. Fragen der persönlichen Lebensführung sind kein Kriterium mehr.

Symbolbild Lehrerin interagiert mit Schülern im Unterricht / © BalanceFormCreative (shutterstock)
Symbolbild Lehrerin interagiert mit Schülern im Unterricht / © BalanceFormCreative ( shutterstock )

Dies sei für die Erteilung der sogenannten Missio canonica ohne Belang, erklärte Bentz am Dienstag. "Dazu gehören die geschlechtliche Identität und die sexuelle Orientierung wie auch der erfüllte oder nicht gegebene Status der kirchenrechtlich gültigen Ehe." 

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte im März vergangenen Jahres eine neue Musterordnung für die Erteilung dieser Erlaubnis veröffentlicht. Umgesetzt werden muss sie jedoch in allen 27 deutschen Bistümern vom zuständigen Ortsbischof. Bentz ist seit dem 10. März Erzbischof in Paderborn.

Ordnung benennt "Zeugnis christlichen Lebens" 

Die Ordnung benennt das "Zeugnis christlichen Lebens" von Religionslehrerinnen und -lehrern als entscheidende Voraussetzung
dafür, dass sie im Auftrag der Kirche katholischen Religionsunterricht erteilen. Bentz sagte, dass die Lehrkräfte die kirchliche Lehre nicht einfach nur kopieren, sondern zu kontroversen Themen theologisch begründet und kritisch-loyal Stellung beziehen. 

Missio Canonica

Die Missio canonica ist in der römisch-katholischen Kirche die Beauftragung mit Verkündigungs- und Lehraufgaben; spezifisch insbesondere zum einen der Seelsorgeauftrag für einen Priester, zum anderen die Erlaubnis zur Lehrbeauftragung als katholischer Religionslehrer an Schulen oder als Hochschullehrer an theologischen Fakultäten.

Erzbistum Hamburg beteiligt sich an Unterricht für alle Religionen / © Friso Gentsch (dpa)
Erzbistum Hamburg beteiligt sich an Unterricht für alle Religionen / © Friso Gentsch ( dpa )
Quelle:
KNA