Militante Organisationen bedrohten Schiiten, Ahmadis, Sufis und Christen sowie gemäßigte Sunniten, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Zwar gewährleiste die Verfassung des Landes im Grundsatz die Religionsfreiheit und den Schutz religiöser Minderheiten. Artikel 20 stelle die Freiheit von Glauben und Religionsausübung jedoch unter Gesetzesvorbehalt. Außerdem wirke eine Reihe von Gesetzen und Bestimmungen in unterschiedlichem Maße einschränkend. Pakistans Gesetzgebung gegen Blasphemie gelte als eine der strengsten weltweit, heißt es in der Antwort.
Deutschland in Pakistan vertreten
Die Bundesregierung beurteilt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Pakistan dennoch positiv. Sie habe "signifikante Beiträge zu Veränderungen und Reformen" geleistet, heißt es in der Antwort.
Projekte, die sich speziell auf die Stärkung der Religionsfreiheit bezögen, führe die Bundesregierung derzeit nicht durch. Dennoch, betont sie, seien die Förderung und der Schutz des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und des friedlichen Zusammenlebens religiöser, konfessioneller und ethnischer Minderheiten zentrale Themen des politischen Dialogs mit Pakistan.