"Dies sind Personen, bei denen man prüft, ob es sich um Tatverdächtige handelt und gegen sie ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird", sagte der Sprecher der Justizbehörde, Alexander Badle, auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Fälle könnten verjährt sein
Allerdings, so Badle, könnten manche Fälle bereits verjährt sein oder schon einmal zur Anzeige gebracht worden sein. Bei wieder anderen könne möglicherweise nur ein Verstoß gegen kirchliches, aber nicht gegen weltliches Recht vorliegen.
Das Bistum Fulda übergab laut dem Justizsprecher eine Liste, die 32 Personen umfasst. Im Falle der Diözese Limburg seien es 35 und im Falle des Bistums Mainz 199 Namen. Aufgeführt seien sowohl Priester als auch Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen. Im Falle der Diözesen Fulda und Limburg gehe es um Fälle ab 1962, im Falle der Diözese Mainz um Fälle ab 1942, so Badle. Zuvor hatten darüber Zeitungen des Medienunternehmens VRM berichtet.