Chilenische Staatsanwaltschaft begrüßt Entscheidung des Papstes

Relevanz für laufende Untersuchungen

Die Ermittlungsbehörden in Chile haben die Aufhebung des Päpstlichen Geheimnisses in Missbrauchsverfahren begrüßt. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft in fünf konkreten Fällen den Vatikan um Amtshilfe gebeten.

Symbolbild Missbrauch / © R.Classen (shutterstock)

"Wir hoffen, dass wir mit dieser Entscheidung des Papstes in schneller und zweckmäßiger Form Zugang zu Informationen erhalten, die relevant für den Abschluss der laufenden Untersuchungen sind", sagte Ermittler Antonio Segovia dem Portal "Emol" (Dienstag Ortszeit).

Derweil wolle die chilenische Staatsanwaltschaft über das Außenministerium erneut eine Anfrage nach Material aus kirchenrechtlichen Ermittlungen vorbringen, hieß es aus Santiago.

Zusammenarbeit mit Justiz wird erleichtert

Ein von Papst Franziskus verfügtes Gesetz schaffte am Dienstag die bisher geltende strengste Verschwiegenheitspflicht bei kirchlichen Strafrechtsverfahren wegen Sexualdelikten ab. Damit können unter anderem Opfer nicht zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Auch wird die Zusammenarbeit zwischen der kirchlichen und der weltlichen Justiz erleichtert. Das Beichtgeheimnis bleibt weiterhin streng geschützt.

Die katholische Kirche in Chile wird von einem Missbrauchsskandal erschüttert. Laut «Emol» sind noch 159 Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs und Übergriffen gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch Geistliche oder in Diensten der Kirche stehende Laien nicht abschließend geklärt. Betroffen sind mutmaßlich 271 Opfer.


Quelle:
KNA