Beide große Kirchen sprechen sich gegen die Widerspruchslösung aus

"Respekt vor Selbstbestimmung stiftet Vertrauen in Organspende"

Die Bischöfe haben "rechtliche, ethische und seelsorgliche Bedenken" gegenüber einem "quasi automatischen Zugriff" des Staates auf den Körper Verstorbener. Sie empfehlen Information und seelsorgliche Begleitung.

Autor/in:
Christoph Scholz
Organspende (dpa)
Organspende / ( dpa )

In großer Einmütigkeit haben sich die beiden großen Kirchen bei der Reform der Organspende gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen. Und das, obwohl diese Regelung nach Überzeugung ihrer Befürworter dem chronischen Mangel an Spenderorganen in Deutschland abhelfen soll.

Jedenfalls erhoffen sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach als Träger der Gesetzesinitiative eine deutliche Steigerung der Zahl an Spenderorganen, wenn künftig bei jedem Toten automatisch Organe entnommen werden dürfen - sofern sich der Betroffene zu Lebzeiten nicht dagegen ausgesprochen hat. Am Donnerstag will der Bundestag darüber entscheiden.

Kirche wendet sich an Abgeordnete

Für die Kirchen ist das Thema ethisch hoch brisant. Gleich mehrere Bischöfe und auch der Kölner Kardinal Woelki griffen es in ihrer Weihnachts- oder Neujahrspredigt auf. Und in einem gemeinsamen Schreiben wandten sich die Vertreter beider Kirchen im politischen Berlin vor Weihnachten an jeden einzelnen Abgeordneten, um die Vorbehalte gegenüber dem angestrebten Paradigmenwechsel zu erläutern.

Dabei hatten etwa Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) und der frühere Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) die Widerspruchsregelung als "gesellschaftliches Bekenntnis zum Zusammenhalt, zur Solidarität und zur Nächstenliebe" gewürdigt; zumal jeder Einzelne im Falle einer Krankheit zu einem Empfänger eines Spenderorgans werden könne.

Sorge um die geringe Zahl an Spenderorganen

Auch die Kirchen treibt die Sorge um die geringe Zahl an Spenderorganen um. Der für medizinethische Fragen zuständige katholische Bischof Gebhard Fürst betonte denn auch in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): "Die Organspende ist für viele Menschen die einzige Chance auf Lebensrettung oder Linderung einer ernsthaften Krankheit. Daher verdient sie aus christlicher Perspektive als Akt der Nächstenliebe und Solidarität über den Tod hinaus höchste Anerkennung."

Entsprechen lobend äußern sich die Kirchen über die hohe Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung. Sie befürchten allerdings, dass die Widerspruchsregelung gerade nicht geeignet ist, "die erfreulich hohe Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung in eine individuelle Organspendebereitschaft zu überführen" - zumal es auch nach wissenschaftlichen Studien Zweifel an einem Kausalzusammenhang zwischen der Regelung und einer erhöhten Organentnahme gebe. Der "quasi automatische Zugriff des Staates auf den Körper" drohe gerade jene weiter zu verunsichern, "die jetzt schon wenig Vertrauen in das System haben", warnte Fürst.

Bild des selbstbestimmten, aufgeklärten Menschen

Die Kirchen haben grundsätzliche "rechtliche, ethische und seelsorgliche Bedenken", wie sie im Schreiben an die Abgeordneten betonen. Denn der Staat würde mit der Widerspruchsregelung "tief in den Kernbereich der menschlichen Existenz und Würde eingreifen", heißt es in dem Schreiben. "Das entspräche nicht unserem christlichen Bild des selbstbestimmten, aufgeklärten Menschen". Erstmals würde mit ihr die im deutschen Medizinrecht immer geforderte informierte und explizite Einwilligung des Patienten zu einem Eingriff ersetzt - und das in einem besonders sensiblen Bereich.

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, forderte, dass die Organspende ein freier Akt der Nächstenliebe bleiben müsse. Die Freiheit und Würde des Einzelnen seien die "absolute Grenze" auch gegenüber Ansprüchen des Gemeinwohls, so Marx.

Kirchen für Entscheidungslösung

"Der Körper ist nicht ein Ersatzteillager, sondern hat seine eigene Würde." Dabei verweisen die Kirchen zugleich darauf, dass die Organspende nicht nur den toten Körper betrifft. Die Entscheidung zur Spende beeinflusse wegen der notwendigen intensivmedizinischen Maßnahmen "grundlegend den Sterbeprozess und das Abschiednehmen für die Angehörigen".

Den besten Weg für eine Steigerung der Organspendebereitschaft sehen die Kirchen deshalb in der Entscheidungslösung, die an der derzeit gültigen persönlichen Zustimmung des Patienten zur Organentnahme festhält. Wenn die für alle Beteiligten schwierige Situation "gut begleitet und in Respekt vor den Wünschen und der Selbstbestimmung des potenziellen Organspenders gestaltet wird", könne sie auch zu "einer guten Lebenserfahrung werden und Vertrauen stiften".


Jens Spahn auf dem Katholikentag in Münster 2018 / © Rolf Vennenbernd (dpa)
Jens Spahn auf dem Katholikentag in Münster 2018 / © Rolf Vennenbernd ( dpa )

Karl Lauterbach / © Wolfgang Kumm (dpa)
Karl Lauterbach / © Wolfgang Kumm ( dpa )

Gebhard Fürst, Bischof von Rottenburg-Stuttgart / © Julia Steinbrecht (KNA)
Gebhard Fürst, Bischof von Rottenburg-Stuttgart / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Kardinal Reinhard Marx (l.) und Heinrich Bedford-Strohm / © Harald Oppitz (KNA)
Kardinal Reinhard Marx (l.) und Heinrich Bedford-Strohm / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA
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