Vatikan setzt Gesetz zur Pfarreienreform im Bistum Trier aus

Rom interveniert

Überraschende Intervention des Vatikan: Der Heilige Stuhl hat die geplante Pfarreien-Zusammenlegung im Bistum Trier vorerst ausgesetzt und den Trierer Bischof Stephan Ackermann zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Trierer Dom / © Canadastock (shutterstock)

Wie das Bistum am Donnerstagabend bestätigte, hat die Römische Kleruskongregation entschieden, den Vollzug des "Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016" auszusetzen. Zuvor hatte die Lokalzeitung "Trierischer Volksfreund" über die römische Entscheidung berichtet.

Der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte soll durch diesen Schritt Zeit bekommen, das Gesetz sorgfältig zu prüfen. Geplant war, dass zum 1. Januar die ersten 15 neuen Großpfarreien im Bistum starten. Ob die Zusammenlegung nach der Prüfung genehmigt oder verboten wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

Die Kleruskongregation, die von Kardinal Beniamino Stella geleitet wird, erklärte in ihrem Bescheid zur Aussetzung des Trierer Gesetzes, dass "die geplante Reform erhebliche Konsequenzen für das kirchliche Leben" haben werde und mahnte an, dass "das Heil der Seelen keinen Schaden leiden" solle.

Beschwerde einer Priestergemeinschaft

Anlass für die Prüfung war die Beschwerde einer Priestergemeinschaft aus dem Bistum bei der Kleruskongregation unter dem Vorsitz des Pfarrers von Sankt Paulin in Trier, Joachim Waldorf. Zudem waren in Rom Beschwerden von katholischen Laien aus dem Bistum eingegangen.

Sie forderten eine Prüfung, ob das Gesetz mit dem universalen Kirchenrecht übereinstimmt. Diese Bedenken hatte der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte als "legitim" anerkannt.

Bischof Ackermann kündigt Stellungnahme an

Bischof Ackermann kündigte an, nun bei der Kleruskongregation zu der Beschwerde der Priestergemeinschaft Unio Apostolica Stellung zu nehmen.

Die in Trier im Anschluss an eine Bistumssynode geplante Reform zielt auf neue Strukturen und und inhaltliche Schwerpunkte von Seelsorge und religiösem Leben. Ackermann hatte im Oktober ein Gesetz erlassen, das die Basis für die Neugliederung der Pfarreien legt.

Die Reform sieht vor, die bisher 887 kleinen Pfarreien im Bistum, die bereits 172 Gemeinschaften bilden, künftig zu 35 Großpfarreien zusammenzulegen. In einem ersten Schritt sollten zum 1. Januar 2020 zunächst 15 Großpfarreien starten. Die anderen 20 "Pfarreien der Zukunft" sollten ein Jahr später, zum 1. Januar 2021, errichtet werden.

Bistum Trier stoppt Wahlen für Gremien der Großpfarreien

Inzwischen wurde auch bekannt, dass das Bistum Trier die geplanten Wahlen für die Gremien der neuen Großpfarreien aussetzt. Die für das Wochenende angesetzten Wahlen für den neuartigen "Rat der Pfarrei" finden nicht statt, wie Bischof Stephan Ackermann am Freitag verfügte. Die Durchführung verstoße gegen die von Vatikan am Donnerstagabend bestimmte Aussetzung der Reform der Pfarreien.

Am Wochenende hätte in den geplanten Großpfarreien Neuwied, Völklingen, Sankt Wendel und Idar-Oberstein der "Rat der Pfarrei" gewählt werden sollen. Das neue Gremium soll strategische Entscheidungen treffen und für Vermögen und Pastorales zuständig sein.


Bischof Stephan Ackermann im Profil / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Stephan Ackermann im Profil / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA