"Zur freien Religionsausübung gehört auch, dass die Gläubigen entsprechend ihrem Glauben die Feiertage begehen können", schreiben Zentralratspräsident Josef Schuster und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Gastbeitrag in der "Rheinischen Post". Sie weisen darauf hin, dass an hohen Feiertagen für Juden ein Werkverbot herrsche. "Das bedeutet, dass an solchen Tagen nicht gearbeitet oder geschrieben werden darf."
Schüler hätten in allen Bundesländern die Möglichkeit, an diesen Tagen dem Unterricht fern zu bleiben. "Fallen allerdings Klausuren auf einen der Feiertage, sind die Schüler gezwungen, den Nachschreibetermin wahrzunehmen." Dieser Ausweg bleibt laut Schuster und Leutheusser-Schnarrenberger Studenten mit dem Ziel Staatsexamen jedoch verwehrt. "Sie müssen im Ernstfall ein halbes Jahr oder länger auf die nächste Prüfung warten, die vor allem im Fach Medizin im Frühjahr in die Zeit von Pessach und im Herbst auf Rosch Haschana oder Jom Kippur fallen kann."
Vorschläge für eine Neuregelung
Als positiv werten die Autoren Signale des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, das die bundesweiten Termine für medizinische, pharmazeutische und psychotherapeutische Staatsexamina festlegt, jüdische Feiertage mit Werkverbot genauso zu berücksichtigen wie gesetzliche Feiertage.
"Um eine solche Berücksichtigung künftig zu gewährleisten und in diesem Sinne Grundlagen zu schaffen, plädieren wir in diesem Bereich für klare und eindeutige gesetzliche Regelungen - für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."
Immer wieder wird kritisiert, dass jüdische Feiertage und der Ruhetag Schabbat in Deutschland nicht oder zu wenig beachtet würden. Das Berliner Tikvah Institut, das sich gegen Antisemitismus einsetzt, hatte kürzlich Vorschläge für eine Neuregelung des nordrhein-westfälischen Feiertagsrechts veröffentlicht. Demnach sollen bekenntniszugehörige Schüler an jüdischen Feiertagen und am Ruhetag Schabbat auch ohne Antrag freibekommen, Studierende Ersatztermine für Prüfungen erhalten und Beschäftigte unbezahlt der Arbeit fernbleiben dürfen.
Das Institut veranstaltet an diesem Mittwoch in Düsseldorf eine Diskussion über Religionsfreiheit für jüdische Feiertagspraxis in NRW. Daran sollen auch Leutheusser-Schnarrenberger sowie Vertreter der Landtagsfraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP teilnehmen.