"Es ist Teil der Demokratie, mit bestimmten Versuchen, die Demokratie zu schützen, auch rechtlich scheitern zu können", sagt Salzborn dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Dienstag) und fügte hinzu:
"Wir haben eine Gewaltenteilung. Wenn ein Gericht am Ende die Erkenntnisse anders bewertet als eine Regierung oder ein Parlament als Antragsteller, dann wird man damit leben müssen."
"Form von Lähmung in der politischen Auseinandersetzung"
Angesichts des Zögerns zu einer Antragstellung sprach Salzborn von einer "Form von Lähmung in der politischen Auseinandersetzung". "Aber der Radikalisierungsprozess der AfD in Richtung Rechtsextremismus ist deutlich zu vernehmen", sagte er. Einen Antrag für ein Verbot der AfD müssten Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen.
2017 war der Versuch gescheitert, die NPD wegen verfassungsfeindlicher Ziele verbieten zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen der Bedeutungslosigkeit der Partei, die bis dahin in keinem Landtag mehr vertreten war, ein Verbot als unverhältnismäßig beurteilt.