In der Klage wird die Diözese laut Medienberichten beschuldigt, sie habe versäumt, den sexuellen Missbrauch ihres Vaters durch den ehemaligen Priester Stephen Kiesle zu verhindern. Der heute 74-jährige Kiesle habe in den 70er Jahren den damals Minderjährigen bei Übernachtungen im Pfarrhaus mehrfach sexuell belästigt. Der Mann hatte im März 2020 bei einer Pressekonferenz seine Klage angekündigt; vier Tage später starb der damals 54-Jährige.
Hinterbliebene können Schadenersatz geltend machen
Ein neues kalifornisches Gesetz ermöglicht den Nachkommen, die Schadenersatzklage wieder aufzunehmen. Ihr Vater habe durch den Missbrauch sein Leben lang gelitten, argumentieren seine Kinder. Bislang konnten Hinterbliebene von verstorbenen Missbrauchsopfern Schadenersatzansprüche für wirtschaftliche Verluste geltend machen. Das kalifornische Gesetz gesteht den Opferhinterbliebenen nun auch Wiedergutmachung für erlittene Schmerzen und Leiden zu.
1987 aus dem Priesteramt ausgeschieden
Der inzwischen mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilte Kiesle sorgte schon Mitte der 80er Jahre für Schlagzeilen. Das Bistum Oakland hatte sich mehrmals an den damaligen Kardinal und späteren Papst Joseph Ratzinger gewandt mit der Bitte, Kiesle aus seinem Amt zu entfernen. Ratzinger antwortete 1985 in einem Brief dem früheren Bischof der Diözese, John Cummins, der Fall müsse "sorgfältig" untersucht werden. Dies erfordere Zeit. Kiesle schied 1987 aus dem Priesteramt aus.