Scharfe Kritik an Trisomie-Bluttest als Kassenleistung

Selektion auf Rezept?

Der Plan, den Trisomie-Bluttest als Kassenleistung einzuführen, stößt auf Widerstand. Das Lebensrecht von Behinderten dürfe nie in Frage gestellt werden, so Behindertenbeauftragte Bentele. Kritiker warnen vor einer Selektion.

Trisomie-Bluttest (dpa)
Trisomie-Bluttest / ( dpa )

Der umstrittene "Praenatest", der die Untersuchung ungeborener Kinder auf den Gendefekt Trisomie 21 möglich macht, sorgt erneut für Schlagzeilen. Pläne, den Bluttest für Schwangere von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlen zu lassen, stoßen auf Widerstand. Der Check "dient keiner Therapie, sondern der Selektion von Menschen mit Trisomie 21", kritisierte am Mittwoch der CDU-Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe. Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, mahnte "einen verantwortungsvollen Umgang mit modernen wissenschaftlichen Methoden" an.

Hüppe: Bei 90 Prozent der identifizierten Kinder mit Down-Syndrom folgt Abtreibung

Der Test "darf weder von Krankenkassen noch aus öffentlichen Mitteln gefördert werden", betonte Hüppe. Er bekräftigte seine Ablehnung und nannte Zahlen: "Nach Daten aus dem Ausland findet bei über 90 Prozent der identifizierten Kinder mit Down-Syndrom eine Abtreibung statt."

Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe ging auf Distanz zu dem Vorhaben. Sie sieht die Einführung eines generellen Screenings auf Down-Syndrom höchst kritisch, weil damit das Leben behinderter Menschen infrage gestellt werde. "Eine Aufnahme des Praenatests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung könnte diesen Effekt haben", sagte die Bundesgeschäftsführerin, Jeanne Nicklas-Faust, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Behindertenbeauftragte Bentele betonte: "Wir dürfen niemals infrage stellen, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Leben haben." Wichtig in der Debatte über den Umgang mit möglichen Gendefekten bei Schwangeren sei "eine fundierte und umfassende Beratung der Eltern".

"Praenatest" für Schwangere ab 35 Jahren?

Die Wochenzeitung "Die Zeit" berichtet in ihrer jüngsten Ausgabe, noch in diesem Jahr solle eine Studie anlaufen, um die Testmethode wissenschaftlich zu überprüfen. Trisomie 21 ist die Ursache des Down-Syndroms. Die Untersuchung im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen soll dem Bericht zufolge in Berlin stattfinden. Verlaufe sie positiv, müssten die Kassen den Praenatest beispielsweise für Schwangere ab dem 35. Lebensjahr bezahlen. Je später eine Frau schwanger wird, desto höher ist ihr statistisches Risiko, ein Kind mit Gendefekten zu bekommen.

Der "Praenatest" ist eine Alternative zur riskanten Fruchtwasseruntersuchung auf Gendefekte und ist deutlich früher in der Schwangerschaft möglich. Für den neuen Test reicht eine Blutprobe der Mutter, um etwa Schäden im Erbgut des Kindes aufzuspüren, die zum Down-Syndrom führen. Erkennbar werden die Trisomien 21, 18 und 13. Anbieter des Tests ist die Konstanzer Firma LifeCodexx. Ihrer Homepage zufolge werden verschiedene Test-Varianten angeboten, die zwischen 595 und 895 Euro kosten. Dazu muss der behandelnde Arzt der Schwangeren 20 Milliliter Blut abnehmen, das LifeCodexx geschickt wird. Die Analyse dauert den Angaben zufolge in der Regel zwei Wochen.

Das Verfahren hatte nach seiner Markteinführung im Jahr 2012 Kritik von Lebensschützern und Kirchenvertretern ausgelöst. Sie befürchten, dass mehr Frauen sich dadurch für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, womöglich auch, wenn ihr Ungeborenes weniger schwerwiegende Gendefekte als eine Trisomie 21 aufweist.

Bischof Genn kritisierte "Irrglauben" bei Kontrollen des Erbgutes

Der Moraltheologe Peter Schallenberg warnte, der Bluttest bedeute "einen weiteren Schritt auf die Selektion zu". Der Druck auf Eltern, ein solches Kind nicht zur Welt zu bringen, könne mit den Testergebnissen weiter zunehmen, sagte er 2012 im domradio.de-Interview.

Auch der Münsteraner Bischof Felix Genn hatte den Bluttest vor der Markteinführung kritisiert. Wer glaube, bis ins Erbgut hinein alles machen und kontrollieren zu dürfen, unterliege einem Irrglauben, sagte Genn. Eine derartige "Allmachtsfantasie" werde zunehmend blind und unempfänglich für den Glauben an Gott. Christen aber müssten Anwälte des Lebens sein. Der Bischof rief dazu, für eine Mentalität einzutreten, die "nicht auf Selbstverwirklichung, sondern auf Hingabe setzt".

Der Behindertenbeauftragte von Baden-Württemberg, Gerd Weimer, warnte: "Das Designer-Baby zeichnet sich am Horizont ab", sagt er. "Das muss gesellschaftspolitisch begriffen und diskutiert werden." Der Bluttest verstoße "gegen das in der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen normierte Recht auf Leben und muss bundeseinheitlich verboten werden".

 


Quelle:
epd , KNA , dpa , DR