Vatikan maßregelt US-Bischof wegen Missbrauchsvorwürfen

Scharfe Rüge aus Rom

"Eklatanter Mangel an Umsicht als Priester und Bischof": Mit scharfen Worten hat der Vatikan den früheren Bischof von Cheyenne in den USA, Joseph Hart, wegen Fehlverhaltens gegenüber Minderjährigen gemaßregelt.

Symbolbild Missbrauch / © 271 EAK MOTO (shutterstock)

Zugleich betonte die Glaubenskongregation laut einer Erklärung der Diözese Cheyenne (Montag), eine Schuld des heute 89-Jährigen an sexuellem Missbrauch sei im strafrechtlichen Sinn nicht zweifelsfrei erwiesen. Anfang 2018 hatte eine diözesane Untersuchungskommission sechs Missbrauchsvorwürfe gegen Hart für glaubwürdig erachtet und ihren Befund an staatliche Behörden sowie an den Vatikan weitergeleitet.

Scharfe Rüge

Die Glaubenskongregation rügte Hart "wegen seines eklatanten Mangels an Umsicht als Priester und Bischof" im Umgang mit Minderjährigen.

Dass er in seiner Privatwohnung und auf Reisen mit ihnen allein war, beinhalte "mögliche Gelegenheiten, die die Pflicht zur Bewahrung der Enthaltsamkeit in Gefahr bringen oder bei den Gläubigen Anstoß erregen könnte". Weiter beanstandete die Vatikanbehörde, dass Hart ungeachtet der Vorwürfe gegen ihn und der laufenden Verfahren ein Gebot zum Verzicht auf öffentliches Wirken missachtet habe.

Sanktionen der Bischofskongregation

Die Maßregelung erinnerte Hart an Sanktionen der Bischofskongregation vom Oktober 2018. Diese untersagen dem Bischof "jeglichen Kontakt mit Minderjährigen, Jugendlichen, Seminaristen und schutzbedürftigen Erwachsenen" sowie die "Teilnahme an jeglicher öffentlichen liturgischen Feier". Hart selber wies bisher alle Vorwürfe zurück.

Joseph Hart war von 1978 bis 2001 Bischof von Cheyenne im US-Bundesstaat Wyoming. Bereits vor rund 20 Jahren vorgebrachte Vorwürfe gegen ihn waren von kirchlichen und staatlichen Stellen aus Mangel an Beweisen verworfen worden. Der jetzige Bischof Steven Biegler (61) ließ nach seinem Amtsantritt 2017 die Vorwürfe neu untersuchen. Damit brachte er das von kirchlicher Seite jetzt abgeschlossene Verfahren ins Rollen.


Quelle:
KNA