Schleswig-Holstein lockert den Feiertagsschutz

Die nicht mehr ganz so stille Nacht

Der Landtag in Kiel hat ein neues Feiertagsgesetz beschlossen: Die Ruhe am Karfreitag gilt erst ab 2 Uhr. Auch für Totensonntag und Volkstrauertag gelten Lockerungen. Kritik kommt von der katholischen Kirche.

Autor/in:
Esther Geißlinger
Schleswig-Holstein: In den Karfreitag reinfeiern / © Franziska Kraufmann (dpa)
Schleswig-Holstein: In den Karfreitag reinfeiern / © Franziska Kraufmann ( dpa )

Der Karfreitag ist in Schleswig-Holstein künftig kein ganz stiller Tag mehr: Der Landtag in Kiel beschloss am Mittwoch ein neues Feiertagsgesetz, das die bisher strengen Regelungen lockert. Die 69 Abgeordneten berieten und stimmten ohne Fraktionszwang ab. Der Antrag, der am Ende die Mehrheit von 41 Ja-Stimmen erhielt, stammt auch nicht von einer Partei, sondern von einem einzelnen Abgeordneten: Peter Eichstädt, kirchenpolitischer Sprecher der SPD.

Er wollte mit seinem Vorschlag auf "geänderte Lebenswirklichkeiten" eingehen, dabei aber auch dem Anliegen der Kirchen gerecht werden. Ein weiterer Antrag von fünf Abgeordneten verschiedener Fraktionen wollte die Hamburger Feiertagsregelung mit einer noch größeren Liberalisierung übernehmen, scheiterte aber mit 32 Ja- und ebenso vielen Nein-Stimmen.

Kirche: Wichtiger Feiertag beschädigt

Protest kam von der katholischen Kirche: "Insbesondere die Korrekturen am Karfreitag beschädigen ohne Not einen unserer wichtigsten Feiertage", sagte die Leiterin des Katholischen Büros Schleswig-Holstein, Beate Bäumer. "Die leichtfertige Lockerung des Feiertagsschutzes zeugt auch von einem mangelnden Respekt gegenüber der christlichen Kultur."

Nach der Neuerung darf nun in Schleswig-Holstein in den Karfreitag hineingefeiert werden: Das Veranstaltungsverbot gilt erst ab 2 Uhr statt wie bisher schon ab Mitternacht. Dafür setzt es sich bis 2 Uhr am Karsamstag fort. Am Volkstrauertag wie auch am Totensonntag gilt künftig das Ruhegebot von 6 bis 20 Uhr; bisher waren Veranstaltungen zwischen 4 und 24 Uhr verboten.

Eichstädt: Von Kirchen enttäuscht

"So können wir das Ruhebedürfnis der Menschen achten, die zum Friedhof gehen und ihrer Toten gedenken wollen, und gleichzeitig den Gewohnheiten anderer entgegenkommen, die abends feiern möchten", sagte der Protestant Eichstädt. Er sei nach Gesprächen mit den Kirchen "enttäuscht, wie rigoros alle Vorschläge vom Tisch gewischt wurden. Ich wünsche mir von meiner Kirche, dass sie auf diejenigen zugeht, die ihre Regeln nicht mehr gänzlich teilen."

Dagegen sprach sich der Vorsitzende und kirchenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Daniel Günther, gegen jede Änderung aus: "Es gibt einen tragfähigen Kompromiss - das ist die aktuelle Gesetzeslage", sagte der einzige Katholik im Kieler Landtag.

"Grundrechte eingeschränkt"

Diese Vorstellung fand aber wenig Zustimmung im Parlament. "Alles bleibt, wie es ist - das ist nicht unsere Vorstellung von einem Kompromiss", meinte Heiner Garg von der FDP. Und der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer erklärte: "Kompromiss ist das, was anfangs keiner wollte." Er hatte sich bereits vor zwei Jahren für eine Lockerung des Feiertagsgesetzes ausgesprochen und wollte ursprünglich eine noch weitergehende Aufweichung, die dem Vorbild Bremens folgt. Dies hätte unter anderem für den Karfreitag eine verkürzte Ruhezeit von 6 bis 21 Uhr bedeutet.

Breyer stört neben dem Verbot von Tanz- und sonstigen Veranstaltungen besonders, dass die Versammlungsfreiheit an den Stillen Tagen aufgehoben ist. Der Jurist sieht damit die Grundrechte eingeschränkt. Dem widerspricht allerdings der wissenschaftliche Dienst des Landtags. Eine endgültig juristische Klärung steht indes bisher noch aus.

Ob sich in der Realität durch das neue Gesetz tatsächlich viel ändern wird, bezweifelte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben: "Auch bisher gab es am Karfreitag Zeichentrickfilme, Tanzveranstaltungen und Theater." Dennoch trat sie für die Neufassung des Gesetzes ein.


Tanzverbot an Karfreitag bleibt bestehen / © Franziska Kraufmann (dpa)
Tanzverbot an Karfreitag bleibt bestehen / © Franziska Kraufmann ( dpa )
Quelle:
KNA