Fortan werden "die Ehe zivilrechtlich verheirateter Paare unabhängig vom Geschlecht nach dem gleichen Ritus eingesegnet und in gleicher Weise in die Eheregister eingetragen".
Zuvor hatte die Synode im Verfahren zur "Stellungnahme in Glaubensfragen" der Aussage zugestimmt, jede Segnung einer zivilrechtlich geschlossenen Ehe zwischen zwei Erwachsenen gleich welchen Geschlechts sei in gleicher Weise sakramental.
In der Theorie schon seit 2007 möglich
Die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften war in der christkatholischen Kirche theoretisch schon seit 2007 möglich. Doch unterschied sich die bisherige Segnungsliturgie grundlegend vom Eheritus. Dies sei in den letzten Jahren zunehmend als unbefriedigend empfunden worden, so die Mitteilung. Der Beschluss der Nationalsynode schließe einen intensiven Diskussionsprozess ab, der auf Initiative der christkatholischen Jugend 2018 begonnen habe.
Christkatholische Kirche
Als christkatholische Kirche wird in der Schweiz die altkatholische Kirche bezeichnet. Die altkatholischen Kirchen entstanden Ende des 19. Jahrhunderts durch Abspaltungen von der römisch-katholischen Kirche. Dieser Schritt geschah aus Protest gegen wesentliche Beschlüsse des Ersten Vatikanischen Konzils (1869/70). Dort wurde verbindlich die päpstliche Unfehlbarkeit in Fragen von Glauben und Sitte verkündet. Zudem schrieb das Konzil die oberste Leitungsgewalt des Papstes in der Kirche fest.
Die Altkatholiken wollten sich von dem neuen Dogma absetzen, das sie als Bruch mit alten Glaubensüberlieferungen sahen. Zusammengeschlossen sind die altkatholischen Kirchen in der 1889 gegründeten Utrechter Union. Aktuell gehören diesem Bündnis sieben Kirchen aus West- und Mitteleuropa mit insgesamt 65.000 Mitgliedern an.