Kirchliche Amtsträger sind ab dem heutigen Freitag nun auch bei erwachsenen mutmaßlichen Opfern verpflichtet, bei Verdacht auf ein Offizialdelikt den Fall der staatlichen Justiz zu melden, wie die Schweizer Bischofskonferenz am Donnerstag bestätigte.
Einspruch gegen Anzeige
In Fällen mit minderjährigen Opfern gab es schon bisher eine solche Meldepflicht. Erwachsene mussten hingegen zwar auf die Möglichkeit einer Strafanzeige nach staatlichem Recht hingewiesen werden; sie konnten aber Einspruch gegen die Erstattung einer Anzeige durch kirchliche Amtsträger erheben.
Vertuschung und potentielle Gefährdung
Die bisherige Regelung folgt Empfehlungen von Opfertherapeuten, die ein "Vetorecht" für die Opfer gefordert hatten, so die Bischofskonferenz. Die Praxis habe aber gezeigt, dass ohne Anzeigepflicht "die Vertuschungsgefahr bestehen bleibt sowie die Gefährdung von potenziellen künftigen Opfern". Die Verschärfung der Anzeigepflicht hatten die Schweizer Bischöfe bereits im Herbst angekündigt.