Zugleich präsentierte der Bundesrat Vorschläge für eigene Gesetze, in denen die Verhüllung etwa durch die traditionellen muslimischen Gesichtsschleier Burka und Niqab geregelt werden sollen.
Grund für das Nein des Bundesrats sei die Rücksichtnahme auf die nationale Tradition, dass den Kantonen die Verfügungshoheit über den öffentlichen Raum obliegt, so die Regierung. "Sie sollen auch künftig entscheiden, ob sie ein Verhüllungsverbot möchten." Dagegen verlangt die im September 2017 eingereichte Initiative, dass im öffentlichen Raum der gesamten Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf.
Gegen Zwang zur Gesichtsverhüllung
Die Kantone Zürich, Solothurn, Schwyz, Basel-Stadt und Glarus hatten ein Verhüllungsverbot abgelehnt, während die Kantone Tessin und Sankt Gallen ein Verbot befürworteten. Die Regierung sei sich "bewusst, dass die Gesichtsverhüllung zu Problemen führen kann", hieß es. Daher seien punktuelle gesetzliche Maßnahmen vorzuschlagen, die auch auf nationaler Ebene gelten sollen.
Da es "inakzeptabel" sei, wenn Frauen zur Gesichtsverhüllung gezwungen würden, solle dies eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe als Konsequenz haben. Ebenso sollen Privatpersonen das Gesicht zeigen müssen, wenn dies zu Identifizierungszwecken notwendig ist. Heute sei dies bereits etwa in den Bereichen Sicherheit, Migration und Sozialversicherung der Fall.
Es fehlten jedoch noch spezifische Regelungen etwa im Bereich der Personenbeförderung, die zu klären seien. Der Bundesrat leitete die Vorschläge in ein Gesetzgebungsverfahren.
Hinter der Volksinitiative steht das sogenannte Egerkinger Komitee, das mehrheitlich aus Mitgliedern der nationalkonservativen Schweizer Volkspartei (SVP) besteht. Das Komitee war bereits mit der Anti-Minarett-Initiative erfolgreich, die Ende 2009 von den Schweizer Bürgern angenommen wurde.
Niederlande will Teilverbot einführen
Die Erste Kammer des niederländischen Parlaments hatte am Dienstag ein Teilverbot von Burkas beschlossen. Das Gesetz sieht ein Verbot von Burkas, Niqabs und Integralhelmen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Krankenhäusern und Regierungsgebäuden vor.
Die Zweite Kammer hatte den Entwurf bereits 2016 verabschiedet. Das Verbot wird von der Regierung als losgelöst von der Religion beschrieben. Das Gesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten. Verstöße könnten mit bis zu 400 Euro Geldstrafe geahndet werden.