Schwester Philippa erwartet vom Papst deutlichere Position

Eindeutiges Statement erwünscht

Die Benediktinerin Philippa Rath erwartet von Papst Franziskus deutlichere Worte zum Krieg in der Ukraine und im Blick auf die Rolle der russisch-orthodoxen Kirche.

Schwester Philippa Rath / © Julia Steinbrecht (KNA)
Schwester Philippa Rath / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Sie wünsche sich ein eindeutigeres Statement "zu der unseligen Allianz zwischen der russisch-orthodoxen Kirche und den Machthabern im Kreml", sagte Rath der "Augsburger Allgemeinen" (Samstag). Sie zeigte sich zugleich überzeugt, dass Franziskus in die Ukraine reisen würde, "wenn es auch nur einen Hauch von Hoffnung gibt, dass dadurch etwas besser wird". Dem Papst werde aber aus verschiedenen Gründen offenbar davon abgeraten. "Ein österlicher Waffenstillstand, das wäre doch das schönste Geschenk für die ganze Welt", so die Benediktinerin.

Lebensschutz unabdingbar

In der Debatte um die Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch betonte Rath, sie halte den Schutz des Lebens von Beginn an bis zum Sterben für absolut unabdingbar. "Ich bin aber auch dafür, dass Frauen umfassend aufgeklärt und informiert werden. Ich weiß um die Nöte vieler Frauen. Ihnen müssen wir uns als Kirche bedingungslos zuwenden." Der Paragraf stellt die öffentliche Information von Ärzten oder Kliniken über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe.

Zuletzt hatte es eine Debatte darüber gegeben, dass der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) die vom Bundeskabinett beschlossene Streichung des 219a begrüßte. Zu Äußerungen, der BDKJ sei damit nicht mehr katholisch, sagte die Ordensfrau: "Jemandem das Katholischsein abzusprechen, ist für mich eine rote Linie, die nicht überschritten werden darf." Allen, die sich in der Kirche oder für christliche Werte engagierten, gehe es doch um den Kern des Evangeliums. "Wir sollten niemanden ausgrenzen. Das stiftet nur Unfrieden. Davon haben wir genug in der Welt."

Rath ist Ordensfrau im Benediktinerinnenkloster in Eibingen bei Rüdesheim und Mitglied der Synodalversammlung. Zur Debatte um die Frauenweihe sagte die 66-Jährige, sie glaube, dass sie die Weihe von Frauen zu Diakoninnen und auch zu Priesterinnen noch erleben werde. "Die Diakoninnenweihe schon sehr bald, die Priesterinnenweihe in den nächsten 20 Jahren. Wir haben dafür auch nicht länger Zeit, denn sonst gibt es keine Frauen mehr, die sich in der Kirche engagieren."

Paragraf 219a - Werbeverbot für Abtreibungen

Die Norm geht auf eine rechtspolitische Debatte zurück, die in die Weimarer Republik zurückreicht und als Paragraf 220 Reichsstrafgesetzbuch vom 1. Juni 1933 verankert wurde. Danach machte sich strafbar, wer öffentlich seine eigenen oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung von Abtreibungen anbot. Die aktuelle Fassung des Gesetzestextes beruht auf der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchrechts von 1974. Die Anwendung wurde auf die Tatbestandsmerkmale "seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise" eingeschränkt.

 Der Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch behandelt Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch behandelt Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA