Bundestag verabschiedet Gesetzespaket gegen Hasskriminalität

Soziale Netzwerke müssen Straftaten melden

Hass und Hetze im Internet werden künftig konsequenter verfolgt und härter bestraft. Der Bundestag beschloss nun ein Gesetzespaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität. 

Symbolbild Hass im Internet / © Asiandelight (shutterstock)
Symbolbild Hass im Internet / © Asiandelight ( shutterstock )

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität besonders im Internet verabschiedet. Die Regelung wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die Stimmen der AfD und der Linken bei Enthaltung von FDP und Grünen verabschiedet. Sie soll eine bessere Strafverfolgung ermöglichen und gegen die Verrohung der Kommunikation vorgehen.

Nach den Worten von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ist die Reform "für die Verteidigung unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats von zentraler Bedeutung". Grüne, Linke und FDP warfen der Regelung vor, sie verstoße gegen den Schutz persönlicher Daten. Die AfD sah in der Regelung eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Strafbare Inhalte müssen Bundeskriminalamt gemeldet werden

Das Gesetz verpflichtet Anbieter Sozialer Netzwerke, bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt. Ferner sollen kinderpornografische Inhalte besser erfasst werden. Als rechtswidrig gilt künftig auch die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Dies ist eine Reaktion auf die Erfahrungen nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019.

Der Straftatenkatalog wird um die "Androhung einer gefährlichen Körperverletzung" sowie die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten erweitert. Öffentliche Beleidigungen sollen im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens soll auch für Taten gegen Personen bis hin zur kommunalen Ebene gelten. Bei der Strafzumessung sollen antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt werden.

Mehrere Redner erinnerten an den Mord an Walter Lübcke, den antisemitische Terroranschlag in Halle, die rassistischen Morde in Hanau und die hohe Zahl weiterer rechtsextremistischer Gewalttaten.

Wurde Rechtsextremismus unterschätzt? 

Jan-Marco Luczak (CDU) sagte, die Verrohung im Netz bedrohe der freiheitlichen Grundordnung. Benjamin Strasser (FDP) beklagte, dass der Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren unterschätzt worden sei. Er äußerte zugleich Bedenken, etwa gegen die Herausgabepflicht von Passwörtern. Auch Niema Movassat (Die Linke) kritisiere eine "Datensammelei".

Ferner habe das Gesetz einen falschen Ansatz, da Strafverschärfungen allein Täter nicht von der Tat abhielten. Renate Künast (Grüne) fehlte eine Gesamtstrategie, die etwa Prävention, Opferschutz und Beratungsstellen umfasse. Sie beklagte ebenfalls, dass "massenhaft Benutzerdaten" ohne rechtlich Prüfung an das BKA gegeben würden.

Stephan Brandner (AfD) warf dem Gesetz vor, mit Begriffen wie Hass und Hetze den Sprachgebrauch der DDR zu übernehmen und die Meinungsfreiheit in Deutschland massiv einzuschränken.


Quelle:
KNA , epd
Mehr zum Thema