"Ihr Wunsch und Wille stehen im Mittelpunkt", sagte Barbara Dannhäuser für den Deutschen Caritasverband und mehrere katholische Sozialverbände am Sonntag.
Renate Jachmann-Willmer vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) unterstrich, die Reform garantiere "den Betroffenen ein verbessertes Mitspracherecht". Zugleich riefen die Organisationen Länder und Gemeinden auf, die Arbeit der Betreuungsvereine zu stärken und eine bedarfsgerechte Finanzierung sicherzustellen.
Betreuung und Vorsorge
Ehrenamtliche Betreuer sollen durch die Reform mehr Informationen und Kenntnisse erhalten, auch durch enge Anbindung an einen anerkannten Betreuungsverein. Neu ist auch die Möglichkeit einer Vertretung des Ehegatten. Ehepartner können sich künftig in Gesundheitsfragen sechs Monate lang vertreten, wenn sich ein Ehegatte krankheitsbedingt nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann.
![Senioren mit Gehhilfe / © interstid (shutterstock) Senioren mit Gehhilfe / © interstid (shutterstock)](/system/files/styles/w21_dmr_theme_embed_xs_1x/private/senioren-mit-gehhilfe.jpg.avif?itok=t0Zj1Shc)
Betreuungsvereine verstehen sich als Kompetenzzentren zum Thema rechtliche Betreuung und Vorsorge. Sie informieren und beraten, schulen Betreuerinnen und Betreuer und übernehmen selbst rechtliche Betreuungen.
Innerhalb der verbandlichen Caritas mit den Fachverbänden SkF und SKM engagieren sich nach eigenen Angaben Haupt- und Ehrenamtliche in bundesweit 270 Betreuungsvereinen. Ab kommenden Sonntag planen sie eine Aktionswoche unter dem Motto "Wir sind da - Für noch mehr Selbstbestimmung!"