Das Verwaltungsgericht Berlin hat in zwei Entscheidungen bestimmte Ladenöffnungen an Sonntagen verboten. So müssen auch Spätverkaufstellen ("Spätis") sonntags grundsätzlich geschlossen bleiben, erklärte das Verwaltungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
In einer Eilentscheidung verbot es überdies Ladenöffnungen aus Anlass des Lesbisch-Schwulen Stadtfests (21. Juli), der "Finals - Berlin 2019" (4. August) und der Internationalen Funkausstellung (8. September). Gegen beide Entscheidungen können Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
"Nicht auf Touristen ausgerichtet"
Die "Spätis" seien auf die Versorgung der näheren Umgebung und nicht auf den spezifischen Bedarf von Touristen ausgerichtet, erklärte das Gericht. Deswegen dürften sie weiterhin sonntags grundsätzlich nicht öffnen, bestätigten die Richter eine Entscheidung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf.
Dagegen hatte eine Händlerin geklagt, die außer Berlin-Artikeln, Postkarten und Erfrischungsgetränken auch Spirituosen in großen Flaschen, H-Milch, Toastbrot, Zucker, Honig und Kaffee in 500-Gramm-Verpackungen angeboten hatte. Dieses Warensortiment habe nicht auf den besonderen Bedarf von Touristen abgezielt, so das Gericht.
Zu den geplanten Sonntagsöffnungen aus Anlass von Großereignissen erklärte das Verwaltungsgericht, es sei nicht ausreichend, wenn der Senat ihnen "berlinweite Bedeutung" beimesse. Erforderlich sei aus verfassungsrechtlichen Gründen, dass die Veranstaltungen selbst einen beträchtlichen Besucherstrom anzögen. Die drei Veranstaltungen im Juli, August und September fänden jedoch örtlich begrenzt in Berlin-Charlottenburg oder -Schöneberg statt und wirkten sich im übrigen Stadtgebiet nicht überwiegend prägend aus.