Bei Fällen schweren sexuellen Missbrauchs werde die Grenze von 50.000 Euro als ungerecht und nicht akzeptabel anzusehen sein, sagte Rörig der "Passauer Neuen Presse" (Freitag): "Ich hoffe, dass die Bischöfe die Deckelung nicht aus Sparsamkeitsgründen getroffen haben, denn hier ist Sparsamkeit fehl am Platz."
Im Grundsatz lobte Rörig die Vereinbarungen der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, die am Donnerstag in Fulda zu Ende gegangen war. "Mit den vereinbarten Standards kommt die Aufarbeitung in den Bistümern endlich voran", sagte er. Die Einrichtung des Betroffenenbeirats bei der Bischofskonferenz finde seine volle Unterstützung. Dessen Konstituierung im November sei ein ganz wichtiger Schritt.
Bischöfe einigten sich auf einheitlichen Rahmen
Die Bischöfe hatten sich in Fulda auf ein einheitliches Verfahren für die Einmalzahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs geeinigt. Die Ordnung soll künftig in allen 27 Diözesen gelten und einen einheitlichen Leistungsrahmen gewährleisten. Das Verfahren soll zum 1. Januar 2021 starten. Die Höhe der Zahlungen soll sich an von staatlichen Gerichten zugesprochenen Schmerzensgeldern für ähnliche Fälle orientieren. Dabei soll es in der Regel um Beträge zwischen 5.000 und 50.000 Euro gehen.
Teil des Verfahrens ist ein zentrales unabhängiges Gremium, das über die Höhe der Einmalzahlungen entscheidet. Der zwölf Mitglieder zählende Betroffenenbeirat wiederum soll zukünftig die Interessen und Perspektiven der Betroffenen von Missbrauch in die Arbeit der Bischofskonferenz einbringen.