Im Gespräch mit der Zeitung "Die Welt" meinte Lischka, diese Sätze könnten bereits bis zum existenzsichernden Minimum verringert werden. Doch "weitere Kürzungen sind weder sachgerecht, noch würden sie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen."
Professor: Längere Übergangszeit für Asylbewerber ok
Das sieht der Konstanzer Professor für Ausländerrecht, Kay Hailbronner, anders: "Eine Absenkung der Bezüge für Asylbewerber kann vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen, wenn nach Auffassung der Richter die Menschenwürde gewahrt ist", sagte er dem Blatt.
Er sehe keinen Grund, warum eine längere Übergangszeit für Asylbewerber, bis sie Leistungen auf dem Niveau deutscher Sozialhilfeempfänger erhielten, die Menschenwürde verletze.
Zuvor war bekannt geworden, dass die CSU-Bundestagsabgeordneten bei ihrer Klausur in Kloster Seeon Forderungen zu einer härteren Asylpolitik beschließen wollen. Dazu sollen niedrigere Leistungen für Asylbewerber und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit Schutzsuchender gehören.