Ein Änderungsentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) zur sogenannten Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern soll an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden.
"Aus religiösen Gründen Beschäftigte haben Vorbildfunktion"
In der Kabinettsvorlage, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt, heißt es: "Das Ziel, die Nutzung der deutschen Sprache durch ausländische Religionsbedienstete zu stärken, kann erfolgreich nur dadurch erreicht werden, dass diese bereits bei der Einreise über deutsche Sprachkenntnisse verfügen müssen, die ihnen von Beginn an die Kommunikation im gesellschaftlichen Umfeld ermöglichen".
Und weiter: "Aus religiösen Gründen Beschäftigte übernehmen in ihren Gemeinden oft eine prägende Rolle." Sie hätten "kraft Amtes eine Vorbild- und Beraterfunktion", die für ein friedliches Zusammenleben verschiedener Kulturen und Religionen sowie für erfolgreiche Integration neu Zugewanderter in Deutschland wichtig sei.
Deutschnachweis innerhalb eines Jahres nach Einreise
Laut Verordnungsentwurf bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels bei ausländischen "Religionsbediensteten", die "über einfache Sprachkenntnisse verfügen", keiner Zustimmung. Dies soll bei besonderen Umständen und in Härtefällen auch bei fehlenden einfachen Sprachkenntnissen in Deutsch gelten. Der Nachweis muss dann jedoch "innerhalb eines Zeitraumes von weniger als einem Jahr nach Einreise" erbracht werden.
Über ausreichende Deutschkenntnisse verfüge, wer Sätze und häufig genannte Ausdrücke verstehen könne, "die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen" - etwa Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit und näherer Umgebung.