Staatsrechtler hält Asyl-Stopp für möglich und zulässig

"Die Regierung müsste nur handeln"

Nach Solingen werden die Rufe lauter, das Asylrecht einzuschränken oder einen Aufnahmestopp für einzelne Gruppen einzuführen. Darauf heißt es meistens, das sei rechtlich gar nicht möglich. Aber ist das wirklich so?

Symbolbild Abschiebung / © Sergey Nivens (shutterstock)
Symbolbild Abschiebung / © Sergey Nivens ( shutterstock )

Der Staatsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) hält die von CDU-Chef Friedrich Merz vorgeschlagenen Einschränkungen des Asylrechts und einen Aufnahmestopp für verfassungskonform.

Friedrich Merz / © Daniel Karmann (dpa)
Friedrich Merz / © Daniel Karmann ( dpa )

"Unser Asylrecht steht unter dem Vorbehalt der inneren Sicherheit", sagte er der "Bild"-Zeitung (Dienstag): "Sind Volk oder Staat gefährdet, kann Deutschland die Aufnahme ganz oder für bestimmte Herkunftsstaaten aussetzen."

Asyl auch ein "soziales Recht"

Denn Asyl sei "nicht nur ein Freiheitsrecht", sondern "auch ein soziales Recht", fügte er hinzu: "Jeder Asylbewerber muss von uns ernährt und untergebracht werden. Wenn unsere Ressourcen - Unterkunft, Verpflegung, Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität und Terror - an ihre Grenzen stoßen, dann hat Deutschland sogar die Pflicht, den Zuzug zu drosseln." Verfassungsrechtlich sei ein solcher Asyl-Stopp "völlig einwandfrei", ergänzte Scholz: "Die Regierung müsste nur handeln."

Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte am Montag erklärt, dass die geforderte Aussetzung des Zuzugs weiterer Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan "gegen das Grundgesetz und mutmaßlich auch gegen EU-Menschenrechtsverordnungen verstoßen" würden.

Auch Politiker anderer Parteien und Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl und die Gesellschaft für bedrohte Völker hatten die Forderungen abgelehnt - unter anderem mit dem Verweis auf deutsches und europäisches Recht sowie auf die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention.

Quelle:
KNA