Staatsrechtler Isensee blickt auf die Kirchenkrise

"Die Kirche hat systemisch versagt"

An diesem Freitag wird der renommierte deutsche Staatsrechtler Josef Isensee 85 Jahre alt. "Die Kirche kann viel vom Rechtsstaat lernen", sagt der Jurist über Menschenwürde, Naturrecht und die Krise der katholischen Kirche.

Josef Isensee / © Simon Kajan (KNA)
Josef Isensee / © Simon Kajan ( KNA )

KNA: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" heißt es feierlich am Anfang des Grundgesetzes. Was hat dieser Satz für eine Bedeutung?

Prof. Josef Isensee (Staatsrechtler und Staatsphilosoph): In diesem Satz zeigt sich, dass der Indikativ die schärfste Form des Imperativs ist. Seit Kindesbeinen können wir das feststellen. Wenn die Mutter sagt, "Es wird gegessen was auf den Tisch kommt", dann heißt das, es wird die Möglichkeit des Ungehorsams überhaupt nicht kalkuliert. So macht es auch die Verfassung. Die Aussage will nicht Wirklichkeit beschreiben, sondern Wirklichkeit schaffen.

Der Staat hat demnach die Würde des Menschen zu achten und zu beschützen. Und das hat zwei Seiten: Die staatliche Gemeinschaft hat die Menschenwürde hinzunehmen und darf sie nicht antasten. Zugleich können aber auch dritte, nicht-staatliche Kräfte die Menschenwürde beeinträchtigen. Hier hat der Staat Schutz zu bieten und diese Gefahr zu bannen. 

KNA: Sie vertreten die Ansicht, dass der Begriff der Menschenwürde genuin christlich konnotiert ist ...

Isensee: Eine wichtige Basis dafür ist die Gottebenbildlichkeit des Menschen aus dem Alten Testament. Und die zweite Begründung kommt aus dem Neuen Testament: Gottes Sohn hat Menschennatur angenommen. Diese Begründung der Menschenwürde findet sich in den liturgischen Texten schon im ersten Jahrtausend. Leo der Große führte damals ein Gebet ein, dass in jeder heiligen Messe verwendet wurde: "Gott, du hast den Menschen in seiner Würde wunderbar erschaffen und noch wunderbarer
erneuert." Erstaunlicherweise hat die Kirche den Text gestrichen, als sie ihren vollen Frieden mit den Menschenrechten machte. 

KNA: Wir leben aber in einer immer säkularer werdenden Gesellschaft. Wie kann die Plausibilität dieses religiös fundierten Begriffs erhalten werden?

Grundgesetz / © Jens Kalaene (dpa)
Grundgesetz / © Jens Kalaene ( dpa )

 Isensee: Der Satz des Grundgesetzes steht unabhängig von seinen Begründungen. Niemand der sich auf diesen Satz beruft, braucht eine theologische oder philosophische Begründung zu schlucken. Man muss unterscheiden zwischen der Menschenwürde als solcher und ihren praktischen Konsequenzen. Innerweltlich ist die Menschenwürde eine Letztbegründung. Die Religion bleibt aber dabei nicht stehen.

Die unmittelbaren Konsequenzen sind recht unterschiedlich. Das Bundesverfassungsgericht ist allerdings sehr schnell dabei, irgendwelche praktischen Folgerungen aus der Menschenwürde abzuleiten. Und damit wird sie ein Totschlagargument. Nur sollte klar sein, sie ist eigentlich kein Grundrecht, sondern der letzte Grund aller Grundrechte. 

KNA: In ethischen Fragen bezieht sich die katholische Kirche weniger auf die Bibel als auf das Naturrecht. Auch unsere Menschenrechte erheben diesen Anspruch. Doch welche Differenzen gibt es?

Isensee: Die Grundrechte, wie sie beispielsweise in der französischen Menschenrechtserklärung von 1789 in Erscheinung treten, sind naturrechtlich begründet. Die Franzosen beschwören, dass das Unglück, in dem die Menschheit stecke, aus der Missachtung der natürlichen Menschenrechte rühre. Jetzt gelte es, sie im Gedächtnis festzuhalten, damit man alles staatliche Handeln an ihnen messen könne. Das ist eine naturrechtliche Ableitung. Doch dieses Naturrecht, das von der Freiheit und Gleichheit eines jeden Menschen ausgeht, hat wenig damit zu tun, was die Kirche darunter versteht. Sie geht von einer ewigen, überindividuellen Ordnung aus, die das Individuum in die Pflicht nimmt.

Unter Naturrecht können also sehr unterschiedliche Inhalte verstanden werden. Dennoch gibt es Gemeinsames: die Vorstellung, die man bei Paulus findet, dass es Regeln gibt, die in die Herzen eingegraben sind. Das sieht man bei der Entwicklung eines Kindes. Wer Kinder hat wird auf einmal erleben, dass die Kinder Rechtspositionen wahrnehmen, die sich aus der Gerechtigkeit ableiten, ohne dass diese den Kindern beigebracht worden wäre. Eine von ihnen: "Du hast es aber
versprochen" – Versprechen müssen eingelöst werden, oder "Pacta sunt servanda!" Das ist die eigentliche Wurzel der Gerechtigkeitsidee und ein naturrechtliches Fundament.

KNA: Die Kirche steht für die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen und die Ehe aus Mann und Frau ein. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes werden es auch so gesehen haben. Aber warum kann die Kirche ihre Position heute kaum mehr vermitteln?

Isensee: Das Grundgesetz selbst ist nicht Naturrecht, es ist positives Recht und unterliegt den Interpretationsregeln des positiven Rechts. Doch stellt sich die Frage, in welchem Maße christliche naturrechtliche Vorstellungen in das positive Recht einflossen und sich verfestigten. Hier wird man auf Differenzierungen stoßen. Das Grundgesetz ging bei der Ehe von der auf Dauer ausgelegten Gemeinschaft von Mann und Frau aus. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch bestätigt, jedoch auch den Weg zur "Ehe für alle" vorbereitet. Dazu hat das Gericht ein Wort im Artikel 6 des Grundgesetzes unterschlagen. Vom "besonderen Schutz" der Ehe blieb nurmehr der "Schutz" übrig. Denn wo ein "besonderer Schutz" besteht, können sich nicht alle darauf berufen.

"Ehe für alle" in Deutschland

Seit dem 1. Oktober 2017 dürfen schwule und lesbische Paare in Deutschland heiraten. Mit der "Ehe für alle" können gleichgeschlechtliche Paare, für die bislang nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft möglich war, dann auch gemeinsam Kinder adoptieren. Die Öffnung für die "Ehe für alle" hatte der Bundestag am 30. Juni mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen. Den Bundesrat passierte das Gesetz eine Woche später.

Ehe für alle / © Jörg Sarbach (dpa)
Ehe für alle / © Jörg Sarbach ( dpa )

Damit war der Weg zur mechanischen Gleichstellung der "Lebenspartnerschaften" zur "Ehe für alle" geebnet! Der Gesetzgeber fand ein gerichtlich vorbereitetes Feld. Das ist ein Wandel der Rechtsordnung und letztlich auch ein Wandel der Verfassung. 

KNA: Das deutsche Strafrecht stellt Abtreibung unter Strafe, wenn nicht besondere Bedingungen erfüllt sind. Das wird nun infrage gestellt. Was erwarten Sie?

Isensee: Der Trend geht dahin, dass sich durchsetzt, was die feministische Bewegung fordert: ein ungeschriebenes Grundrecht auf Abtreibung. Und selbst das schlechte Gewissen derer, die dem vorgeburtlichen Leben ein Ende bereiten, soll ausgelöscht werden. Bislang sollte der Schutz des Lebens durch die Beratungsregelung und andere Vorkehrungen gewährleistet werden. Diese haben sich aber als unzulänglich erwiesen. Sie haben nicht die erhoffte Wirkung auf das allgemeine Rechtsbewusstsein ausgeübt, wie man es vormals vom strafrechtlichen Verbot der Abtreibung erwartete. Immerhin ist noch ein Rest geblieben, im strafrechtlichen Verbot für die Abtreibung zu werben. Der soll nun abgeschafft werden. Doch wo Werbung möglich wird, wird Legitimität und Legalität vorausgesetzt.

Daher stellt sich die Frage, ob das Gericht hier tatsächlich konsequent bleibt oder sogar den offenen Widerspruch zu seiner früheren Entscheidung riskiert. Unausweichlich ist die Legitimierung der Abtreibung nicht. Es kann immer noch Einsicht eintreten.

KNA: Während man im Staat manches über Bord wirft, was lange rechtlich fixiert war, geht die Kirche anders mit ihrem Recht um. Warum ist das so?

Isensee: Die Kirche schafft formell sehr selten ihre Regelungen ab. Sie schafft neue Gesetze, die die alten überlagern. Das habe ich mal die "Kompostierungstheorie" genannt. Man hat nicht wie im positiven staatlichen Recht den Aufhebungsakt, um die Geltung einer Norm zu beenden. Man schafft eine neue Regelung, die überlagert die untere. Das kann man mit einem vornehmen Wort Benedikt XVI. die "Hermeneutik der Kontinuität" nennen.

Die Kirche kann viel vom Rechtsstaat lernen, so das Gebot des rechtlichen Gehörs. Wenn die Kirche die hierarchische Struktur wahren möchte, muss sie darauf achten, wer Adressat der Botschaft ist, die sie vermitteln möchte. Sie muss hier für die Gemeinde empfänglich sein. Das heißt nicht, dass sie ihr nach dem Munde redet, denn sie muss auch im Widerspruch zur Welt leben. Aber doch so, dass sie auch die Botschaft trifft.

KNA: Die katholische Kirche erlebt gerade eine große Krise. Worin liegen die Ursachen?

Isensee: Die katholische Kirche ist im Moment auf dem Tiefpunkt ihres gesellschaftlichen Ansehens, weil sie ihrerseits zutiefst gegen das neue Naturrecht der Menschenrechte gesündigt hat. Und zwar hat sie mit der Anwendung ihrer starren Moraltheologie und ihres unzulänglichen Kirchenrechtes systemisch versagt. Die Perspektive kirchlicher Macht ignorierte die Opfer des Missbrauchs. Die Verurteilung des Missbrauchs Abhängiger hat sich gesellschaftlich durchgesetzt, aber das hat die Kirche mit ungeheurer Verspätung erkannt. Sie muss sich den moralischen Vorwurf gefallen lassen, dass sie das Opfer kirchlicher Macht schutzlos gestellt hat. Das ist auch der Grund, dass sich die Missbrauchsaffäre inzwischen in eine Bischofskrise verwandelt hat.

Es ist kein Zufall, dass die Bischöfe, die lange Zeit die Untaten ihres Personals vertuscht haben, jetzt da es ihnen selbst an den Kragen geht, ihrerseits systemische Ursachen geltend machen. Somit wälzen sie ihre persönliche Verantwortung für Umgang mit Missbrauchstätern auf die Institution Kirche ab. Nun sind es auch sie
selbst, die das Vertrauen in die Kirche zerstören. Man fühlt sich an einen Aphorismus Marie von Ebner-Eschenbachs erinnert: "Der Staat ist am tiefsten gesunken, dessen Regierung schweigend zuhören muss, wenn die offenkundige Schufterei ihr Sittlichkeit predigt." In dieser Lage steckt heute die Kirche. Für sie aber ist die Lage noch schlimmer als für den Staat.  

KNA: Welcher Ausweg könnte sich der katholischen Kirche aus dieser Situation bieten?

Isensee: Was diese in mancher Hinsicht sklerosierte Kirche nicht versteht, erklären Augustinus und später auch Thomas von Aquin. Gott sei pädagogisch mit der Offenbarung umgegangen. So dass er den Menschen in seinen Botschaften immer nur so viel zugemutet habe, wie es ihrem Entwicklungszustand entsprochen habe. Die Texte sind zwar identisch, aber die Adressaten nicht. Die Adressaten sind geschichtlich, und die Kirche hat die Aufgabe der Mittlerin. Sie muss ihrerseits Pädagogik üben.

Denken Sie an Paul VI., der das brennende Thema der Geburtenkontrolle dem Konzil entzog, um es aufgrund seiner Komplexität später zu klären. Er verkannte die schnelle Entwicklung auch der katholischen Welt. Seine dann erst 1968 erschienene Enzyklika Humanae Vitae wurde zum Stalingrad der katholischen Moraltheologie. Die Ohrenbeichte wurde dadurch faktisch abgeschafft – und das päpstliche Verbot erledigte sich von selbst.

Das Interview führten Ludwig Ring-Eifel und Simon Kajan.

Chronik des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche

Januar 2010: Der Leiter des Canisius-Kollegs der Jesuiten in Berlin, Pater Klaus Mertes, macht durch einen Brief an ehemalige Schüler den Missbrauchsskandal an seiner Schule bekannt. Jesuiten hätten in den 1970er und 80er Jahren Schüler sexuell missbraucht. Er löst damit eine Welle von Enthüllungen zu Missbrauchsfällen in der Kirche, aber auch in Schulen und anderen Institutionen aus.

Canisius-Kolleg in Berlin / © Christoph Scholz (KNA)
Canisius-Kolleg in Berlin / © Christoph Scholz ( KNA )
Quelle:
KNA