Die vierte Pandemiewelle hat ihren Scheitelpunkt in Bayern offenbar erreicht. Allzu viel Entspannung erscheint aber noch nicht angebracht. Immerhin: Weihnachtsgottesdienste werden nach derzeitigem Stand flächendeckend stattfinden, bei relativ moderaten Auflagen. Kleine Unterschiede bei den Regeln kann es aber geben, weil die Kirchen dafür einen Spielraum haben. Für die Christmetten an Heiligabend müssen sich Besucher auf ein Anmeldeverfahren einstellen.
Während das Infektionsgeschehen im Freistaat in den vergangenen Monaten exponentiell anschwoll, fiel bei der fortlaufenden Verschärfung staatlicher Vorgaben für öffentliche Veranstaltungen eines auf: Gottesdienste blieben stets ausgenommen.
"Die Kirchen in Bayern haben in der Pandemie vorbildlich gehandelt und gute Schutz- und Hygienemaßnahmen etabliert", lobt Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). "Die bisher geltenden Regelungen für Gottesdienste bleiben daher bestehen und gelten auch für Weihnachten", sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) unmittelbar vor dem Auslaufen der 15. Bayerischen Infektionsschutzverordnung zum 15. Dezember.
Dennoch sollten die Weihnachtstage nur "im kleinen Kreis" begangen und auf große Familienfeiern verzichtet werden, schob er hinterher.
Milde Restriktionen für Gottesdienste
Für die Gottesdienste gelten also weiter vergleichsweise milde Restriktionen: In geschlossenen Räumen können sie ohne Zugangsbeschränkung unter Wahrung eines Mindestabstands jeder Haushaltsgemeinschaft von 1,5 Metern nach allen Seiten gefeiert werden. Die Maskenpflicht gilt staatlicherseits nur, bis jeder seinen Platz eingenommen hat.
Seitens der Bistümer wird zugleich dringend empfohlen, dass alle Teilnehmer durchgehend die Maske aufbehalten, ausgenommen diejenigen, die Texte oder Lieder vortragen. Gemeindegesang ist "in reduzierter Weise" zugelassen. Das bedeutet, dass die Weihnachtsklassiker "O du fröhliche" oder "Stille Nacht" auch in diesem Jahr nur in gedämpfter Form in den Gotteshäusern erklingen werden.
Ferner erlaubt der Freistaat als zweite Möglichkeit sogenannte 3G-Gottesdienste. Dabei müssen die Teilnehmer ihren Status (geimpft, genesen, getestet) nachweisen, was den Kontrollaufwand für die ehrenamtlichen Ordner stark erhöht. Auch aus diesem Grund haben bisher nur wenige Gemeinden von dieser Option Gebrauch gemacht. Die Maske muss bis zum Verlassen der Kirche getragen werden, aber das Abstandsgebot entfällt. Dadurch ließe sich der an den Feiertagen erwartete verstärkte Andrang besser abfangen. In Kathedralen wie dem Würzburger Dom wird daher bei ausgewählten Gottesdiensten an Weihnachten und Silvester eine 3G-Regel gelten.
Bistümer schränken Spielraum etwas ein
Einige Bistümer schränken den staatlichen Spielraum für ihre Gemeinden etwas ein. Im Bistum Augsburg gilt etwa für sie, dass sie 3G-Gottesdienste nicht exklusiv abhalten dürfen. Das heißt, zumindest an Sonn- und Feiertagen muss es zusätzliche Messfeiern ohne Zugangsbeschränkung geben. Generalvikar Wolfgang Hacker hat die Pfarreien ausdrücklich ermahnt, die Trennung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften nicht auch noch in die Kirche Einzug halten zu lassen. Mit Ausnahme nachweislich Infizierter sollten grundsätzlich alle Zugang zu Gottesdiensten haben.
Das Bistum Regensburg hat deshalb seine Gemeinden angewiesen, die 3G-Regel höchstens bei Taufen, Trauungen und Firmungen anzuwenden.
Manche Pfarrverbände wie etwa der von Ottobrunn südöstlich von München setzen auf einen bunten Mix an den kommenden Festtagen: 2G, 3G und auch Gottesdienste oder Kinderkrippenfeiern im Freien.
Für die Vorsichtigen, Mobilitätseingeschränkten und besonders Verletzlichen wurde vielerorts das Streaming von Gottesdiensten wieder intensiviert. Doch wer keinen Internetanschluss sein Eigen nennt, ist bisher von dieser Form des Mitfeierns weitgehend ausgeschlossen. Teilweise laufen Gottesdienste aber auch im frei empfangbaren TV. So werden etwa die Feiern aus dem Stephansdom in Passau nicht nur auf der Website des Bistums übertragen, sondern auch von einem regionalen Fernsehsender.