Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi legten binnen 24 Stunden in drei Schichten rund 20 von 300 Beschäftigten der Marienhausklinik im saarländischen Ottweiler ihre Arbeit nieder. Zu einer Demonstration "Aufstehen für die Pflege" seien am Mittwochnachmittag etwa 500 Teilnehmer gekommen.
Laut Marienhaus Stiftung der Waldbreitbacher Franziskanerinnen, zu der das 120 Betten zählende Krankenhaus gehört, waren hingegen nur neun Mitarbeiter in den Streik getreten. Während der gesamten Streikdauer von Mittwoch, 6 Uhr bis Donnerstag, 6 Uhr sei der Regelbetrieb gewährleistet geblieben.
Zufrieden mit Verlauf
Gewerkschaftssekretär Michael Quetting von Verdi, die zu der Aktion aufgerufen hatte, zeigte sich mit dem Verlauf des Warnstreiks zufrieden. Es sei kein Streik gegen den kirchlichen Sonderweg im Arbeitsrecht gewesen, sondern ein Appell für bessere Rahmenbedingungen in der Pflege. "Entscheidend ist, dass es zu einer Entlastung kommt. Wenn die Kirche das mit dem Dritten Weg hinbekommt, ist mir das recht", sagte Quetting am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Der Sprecher der zu den bundesweit größten kirchlichen Trägern sozialer Einrichtungen zählenden Marienhaus Gruppe, Heribert Frieling, betonte, auch die Trägergesellschaft sehe Handlungsbedarf bei den Arbeitsbedingungen im Pflegebereich. "Aber das Thema muss auf politischer Ebene vorangetrieben werden." Das Verhalten der Mitarbeiter habe gezeigt, dass die Klinik eine funktionierende Dienstgemeinschaft sei.
Der Dritte Weg im kirchlichen Arbeitsrecht
In den vergangenen Jahren gab es Streiks lediglich in evangelischen Einrichtungen. Katholische Mitarbeitervertretungen - in kirchlichen Einrichtungen das Gegenstück zu Betriebsräten - hatten sich jedoch mit Streiks solidarisiert, ohne daran teilzunehmen.
Das Grundgesetz gewährt den Kirchen das Recht, ihre Angelegenheiten weitgehend selbstständig zu regeln. Das Betriebsverfassungsgesetz und die Möglichkeiten von Streiks und Aussperrung gelten für die Kirchen nicht. Alle Fragen des Tarifrechts werden durch paritätisch aus Dienstgebern und Dienstnehmern besetzte Kommissionen geregelt.
Gewerkschaften kritisieren seit Jahren diesen außerhalb des allgemeinen Tarifvertragsrechts stehenden "Dritten Weg" konsensorientierter Lohnabschlüsse. Im November 2012 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Streiks in kirchlichen Betrieben unter stark eingeschränkten Bedingungen erlaubt sein könnten.