Erster Streik in katholischer Klinik sorgt für Kontroverse

Mitarbeiter machen "Dritten Weg" für einen Tag zum Pflegefall

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik hat ein Streik in einem katholisch geführten Krankenhaus begonnen. Ein Erfolg für die Gewerkschaften - doch ist es auch ein Dammbruch für den "Dritten Weg" der Kirchen?

Autor/in:
Michael Merten
Streik vor Ottweiler / © Michael Merten (KNA)
Streik vor Ottweiler / © Michael Merten ( KNA )

Es ist stockfinster, als sich am Mittwochmorgen um sechs Uhr zwei Dutzend Menschen vor der Marienhausklinik im saarländischen Ottweiler versammeln. Die leuchtend gelben Warnwesten, Gewerkschaftsfahnen und Transparente machen sofort deutlich: Das Krankenhaus wird bestreikt.

Eine junge Krankenschwester hält ein Plakat in der Höhe, das die angespannte Lage auf ihrer Station verdeutlicht: "Ende November über 1.600 Überstunden". In allen Teilen der Republik äußern Pflegekräfte dieser Tage Unmut über Personalengpässe zulasten der Patienten. Doch einige Parolen unterscheiden sich von den üblichen Gewerkschaftsschlachtrufen. "11. Gebot: Du sollst nicht bei der Pflege sparen" heißt es da, oder: "Streik kann keine Sünde sein!"

2012 vor dem Bundesarbeitsgericht

Auf dem Schild von Gesundheitspfleger Jean-Marc steht: "Verboten gut, Ottweiler". Mit dem Streik tut Jean-Marc, der eigentlich Schicht hätte und seinen Nachnamen nicht nennen will, etwas Verbotenes - so sieht es sein Chef. Denn das rund 120 Betten zählende Krankenhaus gehört zur Marienhaus Stiftung der Waldbreitbacher Franziskanerinnen, einem der größten kirchlichen Träger sozialer Einrichtungen in Deutschland.

Für Jean-Marc wie für rund 1,2 Millionen Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen gelten die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts. Streiks und Aussperrung sind nicht vorgesehen, was die Gewerkschaften seit Jahren kritisieren. Im November 2012 erzielten sie vor dem Bundesarbeitsgericht einen Etappensieg: Streiks in kirchlichen Betrieben sind seitdem unter stark eingeschränkten Bedingungen möglich.

Streik "unzulässig" und verbunden mit "arbeitsrechtlichen Konsequenzen"

Bislang gab es in evangelischen Einrichtungen Streiks; katholische Mitarbeitervertretungen (MAVen) - so heißt in kirchlichen Einrichtungen das Gegenstück zum Betriebsrat - solidarisierten sich vereinzelt mit Streiks, ohne daran teilzunehmen. Am Freitag wies die Klinikleitung alle Mitarbeiter darauf hin, dass ein Streik unzulässig sei und zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen könne. Auch das Bistum Trier und die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas warnten vor Warnstreiks.

Trotz der Mahnungen legten acht Mitarbeiter der Frühschicht ihre Arbeit nieder. "Vor 200 Jahren hat im Saarland der erste Bergarbeiterstreik Deutschlands stattgefunden. Heute der erste Streik in einem katholischen Krankenhaus", zieht Verdi-Sekretär Michael Quetting Vergleiche. Er rechnet während der 24-stündigen Aktion damit, dass etwa 20 von rund 300 Beschäftigten teilnehmen. Hinzu kommen Sympathisanten, darunter Mitarbeiter außerhalb der Dienstzeit und Gewerkschafter. Das ist nicht verboten, genauso wenig wie die Teilnahme an der Demo "Aufstehen für die Pflege" am Nachmittag.

"Lieber Gott wir brauchen dich, für Entlastung in jeder Schicht."

Jean-Marc nimmt in Kauf, eine Abmahnung zu bekommen. Doch "Angst vor Konsequenzen habe ich nicht", sagt er: "Die Arbeitsbedingungen in der Pflege sind so schlecht, da muss sich was ändern." Das sieht auch Anne Schmidt so, seit 25 Jahren Krankenschwester, MAV-Mitglied und Streikteilnehmerin. Sie verteilt einen Zettel mit Sprüchen wie "Lieber Gott wir brauchen dich, für Entlastung in jeder Schicht." Die 59-Jährige macht sich Sorgen, weil die wenige Zeit, die man für die Patienten habe, nicht dem christlichen Anspruch entspreche. "Der Streik ist für uns die letzte Möglichkeit, uns Gehör zu verschaffen." Nicht weil, sondern obwohl man ein katholisches Haus sei, setze man die Arbeit aus.

"In der Klinik herrscht heute Notversorgung, nur die dringlichsten Sachen werden gemacht", berichtet Schmidt. Geschäftsführer Günter Merschbächer sieht das anders: "Der Routinebetrieb läuft, insoweit läuft der Streik ins Leere." Droht Streikenden eine Abmahnung?

Die Zeichen stehen auf Deeskalation.

Merschbächer diplomatisch: "Arbeitsrechtliche Konsequenzen stehen für uns nicht im Vordergrund, sondern die Sicherung des Betriebes." Die Zeichen stehen auf Deeskalation. Eine kluge Vorgehensweise, findet Hermann Reichold, Leiter der Tübinger Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht. "Die Klinik hat dem juristischen Problem die Spitze genommen, indem sie besonnen reagiert hat", sagt Reichold. Ohne Abmahnungen keine Prozesse, weshalb Reichold mutmaßt: "Eine Beschädigung des Dritten Wegs ist durch die Aktion nicht abzusehen."

 

Quelle:
KNA
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