Davor warnte die Vereinigung am Donnerstag in Bonn. Bei vielen jungen Menschen setze in dieser Phase die Identitätsfindung ein.
Widerspruch zu BDKJ-Beschluss
Konkret widerspricht die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Studentenverbände (AGV) damit einem Beschluss des Hauptausschusses des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) vom vergangenen Wochenende.
Darin wird das von der Bundesregierung vorangetriebene Selbstbestimmungsgesetz als Ersatz für das Transsexuellengesetz begrüßt. Ferner fordert der BDKJ, dass es Kindern und Jugendlichen auch ohne Einverständnis der Eltern, Sorgeberechtigten oder eines Familiengerichts möglich sein soll, ihre Geschlechtsidentität festzuschreiben.
Der BDKJ-Bundesvorsitzende Gregor Podschun äußerte die Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem Alter für sich selbst einstehen und ihre Identität erkennen und vertreten könnten "und dass Altersgrenzen willkürlich gesetzt sind".
BDKJ-Beschluss zu einseitig?
Die AGV begrüßte eine Neuregelung des Transsexuellengesetzes und rief zur Akzeptanz von Transmenschen in Kirche und Gesellschaft auf.
Dennoch dürfe der Umgang mit Kindern dabei nicht zu kurz kommen. "Es ist aus Sicht der AGV deswegen zumindest angezeigt, ein Mindestalter festzulegen und den Eltern als gesetzliche Vertreter des Minderjährigen eine entscheidende Rolle in diesem Prozess zuzugestehen", heißt es.
Der BDKJ-Beschluss sei einseitig und lasse eine kritische Betrachtung nicht erkennen. Zudem müsse es in allen Regelungen bei einer Trennung zwischen biologischem und sozialem Geschlecht bleiben.
Größte Zusammenschluss katholischer Studierender in Deutschland
Die 1969 gegründete AGV ist eine gemeinsame Vertretung der katholischen Studentenverbindungen und damit laut eigenen Angaben der größte Zusammenschluss katholischer Studierender in Deutschland. Sie ist ebenfalls Mitglied im Dachverband BDKJ.
Die Bundesregierung hatte im November ihren Aktionsplan "Queer leben" vorgestellt. Dieser sieht unter anderem das Selbstbestimmungsgesetz als Ersatz für das Transsexuellengesetz vor. Das Selbstbestimmungsgesetz soll eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen ermöglichen. Dies soll künftig allein durch eine Erklärung vor dem Standesamt möglich sein.