Tanzverbot am Karfreitag sorgt alljährlich für Debatten

Der stillste Tag

Eine Mehrheit der Deutschen befürwortet das Tanzverbot am Karfreitag laut einer aktuellen Umfrage. Die Regelung bleibt jedoch umstritten. Die Länder reagieren bisweilen unterschiedlich.

Autor/in:
Paula Konersmann
Zwei Tanzende in einer Disco / © Jens Kalaene (dpa)
Zwei Tanzende in einer Disco / © Jens Kalaene ( dpa )

Der Karfreitag ist fast durchgehend rot markiert. In der Übersichtstabelle einer Online-Enzyklopädie zu den sogenannten stillen Feiertagen steht Rot für ein ganztägiges Tanzverbot. Es gilt am Karfreitag in den meisten Bundesländern; in den übrigen zumindest zu bestimmten Zeiten. Kein anderer Tag ist so still. Ruhe kehrt in die Debatten bislang jedoch nicht ein.

"Alter Zopf", "überkommene Rücksichtnahme", "Ausbremsen von Nachtschwärmern" - solche Worte von Kritikern sind noch verhältnismäßig sachlich. Die Kirchen pochen dagegen auf die Bedeutung des Karfreitag. So erklärte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, einmal, er habe kein Verständnis für die Debatte. An das Leiden zu erinnern, sei "ein wichtiges Kulturgut" - auch jenseits von Religion.

Am Karfreitag gedenken Christen der Kreuzigung Jesu. In der evangelischen Kirche gilt er als einer der höchsten Feiertage. Für Katholiken ist er ein Fast- und Abstinenztag. Unterdessen gab es immer wieder Tanzverbote zu bestimmten Tagen oder Zeitabschnitten.

Allgemeine derartige Regelungen herrschten in Deutschland zeitweise auch aus politischen Gründen, etwa während der beiden Weltkriege.

Regelungen sind Ländersache

Die heutigen Regelungen sind Ländersache. Mehrere Bundesländer lockerten ihre Gesetze in den vergangenen Jahren. Schleswig-Holstein verkürzte das Tanzverbot: Zwei Stunden fallen künftig weg. Das Verbot gilt nicht mehr rund um die Uhr, sondern von 2.00 Uhr morgens am Karfreitag bis 2.00 Uhr morgens am Karsamstag. Baden-Württemberg lockerte das Feiertagsgesetz ebenfalls, allerdings bezüglich der bis dato geschützten Sonntage. Die stillen Feiertage bleiben weiterhin geschützt.

Bayern, das 2013 ebenfalls das Feiertagsgesetz gelockert hatte, entschied 2014, dass an den stillen Tagen keine Zirkusvorstellungen erlaubt sind, im konkreten Fall an Allerheiligen. Das Tanzverbot betrifft in aller Regel auch etwa Sportveranstaltungen.

Im vergangenen November erklärte dann das Bundesverfassungsgericht den strengen bayerischen Schutz des Karfreitag für verfassungswidrig. Geklagt hatte der "Bund für Geistesfreiheit" (BfG), dem die Stadt seit 2007 das Feiern von "Heidenspaß"-Partys am Karfreitag untersagt hatte. Ein generelles Verbot sei unverhältnismäßig, so das Urteil, es müsse auch Möglichkeiten für Ausnahmen von der Pflicht zur Stille geben. Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick bedauerte den Beschluss. Die Party des BfG soll am diesjährigen Karfreitag im Münchner Oberangertheater stattfinden.

Hessen ist das Land mit den meisten stillen Feiertagen. An 15 Tagen, darunter auch Neujahr, herrscht dort zeitweiliges Tanzverbot. Die wenigsten stillen Tage begehen Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein. Dort sind Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag geschützt - noch.

Lockerung in Bremen

Am stärksten wurde die Regelung 2013 in Bremen gelockert. Nach einer Petition entschied der Landtag, das Tanzverbot am Karfreitag auf die Zeit zwischen 6.00 bis 21.00 Uhr zu begrenzen, am Volkstrauertag und Totensonntag auf 6.00 bis 17.00 Uhr und es an allen weiteren Tagen aufzuheben. 2018 soll das Tanzverbot endgültig abgeschafft werden.

Neben dem Karfreitag gibt es bundesweite Einschränkungen nur am Volkstrauertag - einem staatlichen Gedenktag - und am Totensonntag.

Für alle anderen stillen Tage gilt längst, was für den Karfreitag immer wieder gefordert wird: Regionale Besonderheiten werden berücksichtigt. So ist Allerheiligen nur in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ein stiller Tag. In Niedersachsen herrscht zu Allerseelen ein Tanzverbot in Gemeinden mit über 40 Prozent katholischer Bevölkerung.

Die Diskussion ist nicht nur in Deutschland aufgeheizt. In Irland wehren sich Pub-Betreiber gegen das Ausschankverbot am Karfreitag, in der Schweiz hoben mehrere Kantone die Tanzverbote in den vergangenen Jahren auf.

Viele Bischöfe und Priester erinnern gerade am Karfreitag an Terror und Kriege, Katastrophen und Hungersnot. Das Leid der Welt steht an diesem Tag im Zentrum. Die Zumutung, 24 Stunden lang aufs Tanzen zu verzichten, ist dagegen doch vergleichsweise klein.

 

Quelle:
KNA