Er kritisierte in "Cicero" (Samstag) ein geplantes Kunstprojekt nach einer Idee von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne). Sie hatte erklärt, dass der Schriftzug bei einem geplanten Kunstprojekt erhalten bleiben solle. Dabei sollen die Zitate nach Angaben der Bundesregierung zeitweilig "mit alternativen, kommentierenden und reflektierenden Texten" überblendet werden.
"Darf man denn so etwas machen? Man darf. Geschmacklosigkeiten sind nicht verboten. Aber sie sind peinlich und blamabel, deshalb ist von solcher Selbstschädigung in aller Freundschaft fürsorglich abzuraten", schreibt Schröder. Er bilanziert: "Einen Beschluss zur Entfernung der Inschrift nicht anzustreben, aber sie nachts zu ersetzen, ist nicht Fisch und nicht Fleisch und eine unernste Spielerei am ungeeigneten Objekt."
Kuppelinschrift würde widersprochen
Sollte es zu einer Überblendung der Bibelzitate mit dem Text des Artikels 1 des Grundgesetzes und Menschenrechtserklärungen kommen, würde "unvermeidlich suggeriert", diese widersprächen der Kuppelinschrift. In Artikel 1 heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Und: "Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."
Der vom preußischen König Friedrich Wilhelm IV. (1795-1861) aus mehren Bibelversen zusammengesetzte und beim Wiederaufbau des Schlosses rekonstruierte Schriftzug lautet: "Es ist kein ander Heil, es ist auch kein anderer Name den Menschen gegeben, denn der Name Jesu, zu Ehren des Vaters, daß im Namen Jesu sich beugen sollen aller derer Kniee, die im Himmel und auf Erden und unter der Erde sind."