Theologe Lüdicke: Papst hebelt Kirchenrecht nicht aus

Scheidung unmöglich

Der Münsteraner Kirchenrechtler Klaus Lüdicke weist die Kritik zurück, Papst Franziskus lasse mit einer Fußnote in seinem Schreiben "Amoris laetitia" wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen zur Kommunion zu.

Vorstellung von "Amoris laetitia" / © Cristian Gennari (KNA)
Vorstellung von "Amoris laetitia" / © Cristian Gennari ( KNA )

"Das sehe ich gar nicht so", sagte Lüdicke im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bezug auf die Kritik, Franziskus hebele das Kirchenrecht aus.

Keine Alternative zur Ehenichtigkeit

Laut Lüdicke dürfen nach dem Kirchenrecht Personen, "die in einer schweren Sünde unbußfertig verharren", nicht zu den Sakramenten zugelassen werden. Daran habe der Papst in seinem 2016 veröffentlichten Schreiben nichts geändert. "Er lehnt es aber ab, wiederverheiratete Geschiedene regelmäßig als schwere Sünder zu verurteilen", sagte der Theologe.

"Damit unterscheidet er sich von der Praxis seiner Vorgänger, nicht aber von der Lehre der Kirche über die Sünde."

Für Katholiken, die nach dem Scheitern der ersten eine zweite Ehe schließen wollen, gibt es nach den Worten des Kirchenrechtlers keine Alternative zu einem Ehenichtigkeitsverfahren vor einem Kirchengericht. Unter der Voraussetzung, dass die Kirche eine vollzogene und gültig geschlossene Ehe für unauflöslich hält, gebe es als Ausweg nur die Prüfung, ob die erste Ehe wirklich gültig war.

Scheidung nach Kirchenrecht unmöglich

"Es ist in gewissem Sinne misslich, dass die römisch-katholische Kirche aus Jesu Verkündigung den Schluss gezogen hat, dass eine Scheidung nicht nur unerlaubt, sondern unmöglich sei", sagte Lüdicke. "Diese Sichtweise ist ja singulär gegenüber anderen christlichen Konfessionen." Wer also in der katholischen Kirche ein zweites Mal eine Ehe schließen wolle, müsse durch das Ehenichtigkeitsverfahren.

Der Kirchenrechtler nannte es aber ein Vorurteil, "dass dabei immer tief in die Intimsphäre von Paaren eingedrungen werde". Natürlich müssten die Sachverhalte zur Sprache kommen, die die Nichtigkeit einer Ehe begründen. Das seien heute in zunehmendem Maße psychische Probleme, mit denen man sich auseinandersetzen müsse. "Aber das finde ich sachgerecht", sagte der Theologe.


Quelle:
KNA
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