Auf seiner Website schreibt Zulehner, er bezweifle, ob ihre Provokation ihrem Anliegen diene. Offen bleibe freilich die Frage, was eine solche "private Eucharistiefeier" denn theologisch wirklich bedeutet. Zulehner verwies auf den damaligen Kardinal Joseph Ratzinger, der einmal gefragt worden sei, was er zu "Ehen ohne Trauschein" meine. Ratzinger habe darauf geantwortet, diese seien immerhin "theologisch nicht nichts". Das könnte er "auch zu den Heizers gesagt haben", so Zulehner. Eucharistiefeiern ohne einen geweihten Priester habe es auch in der Frühzeit der Kirche gegeben, erinnerte der Pastoraltheologe und verwies auf den Kirchenlehrer Tertullian (ca. 150-220).
Inhaltlich auf Distanz zum Ehepaar Heizer ging unterdessen auch die Pfarrer-Initiative der Diözese Innsbruck. "Uns verbindet das Anliegen der Weihe von Verheirateten und Frauen zu Priestern - wir sind aber gegen die Selbstermächtigung von christlichen Gemeinschaften zur Feier der Eucharistie", heißt es in einer Stellungnahme vom Freitag.
Verlierer auf allen Seiten
Sollte die vorgesehene Bedenkzeit von zehn Tagen ohne Lösung verstreichen, sehe man nur Verlierer auf allen Seiten. Die Pfarrer-Initiative verbinde mit Frau und Herrn Heizer die Sorge, "dass eine sonntägliche Eucharistiefeier aufgrund des Priestermangels für viele Gemeinden bald nicht mehr möglich" sein werde. Damit verbunden sei "das drängende Anliegen der Öffnung der Zulassungsbedingungen zum kirchlichen Amt für Männer und Frauen, Unverheiratete und Verheiratete". Im Unterschied zu den Heizers sei man aber gegen "Selbstermächtigung" zur Feier der Eucharistie ohne die Beauftragung und Weihe durch einen Bischof. Die sogenannte Pfarrer-Initiative hatte 2011 mit einem "Aufruf zum Ungehorsam" gegen Rom für Schlagzeilen im In- und Ausland gesorgt.
Am Mittwochabend hatte der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer als Ergebnis eines kirchenrechtlichen Verfahrens festgestellt, dass sich die pensionierte Religionspädagogin und ihr Mann aufgrund eines "schweren Vergehens" gegen die katholische Lehre selbst die Tatstrafe der Exkommunikation zugezogen hätten.
Grund für die Beugestrafe sind simulierte Eucharistiefeiern, die die beiden mit anderen Katholiken ohne Priester in ihrem Haus in Absam in Tirol feierten. Das Ehepaar Heizer lehnte es ab, das Dekret anzunehmen. Man akzeptiere das ganze Verfahren und also auch das Dekret nicht. Papst Franziskus war dem Vernehmen nach nicht persönlich in das Verfahren involviert.
Kardinal Schönborn: Kein Sonderweg bei der Eucharistie
Scheuer räumte ein, dass binnen zehn Tagen beim Bischof eine Rücknahme oder inhaltliche Abänderung der Straffeststellung beantragt werden könne. Heizer, 1995 Mitinitiatorin des sogenannten Kirchenvolksbegehrens in Österreich, hatte 2011 in Interviews mitgeteilt, sie und Gleichgesinnte würden im kleinen Kreis eucharistieähnliche Riten ohne Anwesenheit eines Priesters vollziehen.
Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hatte am Donnerstagabend das Vorgehen des Innsbrucker Bischofs unterstützt. "Wenn jemand in einem für unsere Kirche so zentralen Punkt wie der Eucharistie einen Sonderweg geht und propagiert, der weit außerhalb unseres Glaubens liegt, ist das ein schwerwiegender Schritt hinaus aus der Gemeinschaft der Kirchen", so Schönborn laut der Presseagentur Kathpress. Sicher sei für ihn, dass Scheuer als "milder und besonnener" Bischof" in dieser Sache "wirklich alles versucht" habe.