Exkommunikation bedeutet in der katholischen Kirche den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, irgendwelche Dienste in liturgischen Feiern zu übernehmen, Sakramente zu spenden oder zu empfangen sowie kirchliche Ämter oder Aufgaben auszuüben. Nach katholischer Lehre handelt es sich um eine Beugestrafe mit dem Ziel, den Betreffenden wieder in die kirchliche Gemeinschaft zurückzuführen.
Die Exkommunikation kann entweder durch einen Spruch verhängt werden oder in bestimmten, besonders schwerwiegenden Fällen durch eine Tat von selbst eintreten. Dazu zählen etwa eine Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag, Abtreibung, Bestechung bei der Papstwahl, physische Gewalt gegen den Papst oder die Verletzung des Beichtgeheimnisses.
Die vollen Wirkungen dieser sogenannten Tatstrafe (excommunicatio latae sententiae) treten dann ein, wenn sie von einem Bischof oder vom Heiligen Stuhl festgestellt wird. Bestimmte Exkommunikationen können nur vom Heiligen Stuhl aufgehoben werden.
Spruchstrafen kann die zuständige kirchliche Autorität bei schwerwiegenden Straftaten nach eigenem Ermessen verhängen. Beugestrafen, besonders die Exkommunikation, dürfen laut dem Kirchenrecht "nur mit allergrößter Zurückhaltung und nur für schwerere Straftaten" verhängt werden.
(kna)