Der Name des Krankenhauses dürfe aus rechtlichen Gründen nicht genannt werden, wie US-Medien am Freitagmorgen berichteten. Voraussetzung für die Verlegung seien ein sicherer Transport, eine Klärung der rechtlichen Lage und eine Erlaubnis für eine experimentelle Behandlung, hieß es. Sollte Charlie nicht reisen können, könnten auch Mediziner an das Londoner Great Ormond Street Hospital entsandt werden.
Rechtliche Probleme bei Transfer nach Rom
Anfang der Woche hatte das vatikanische Kinderkrankenhaus "Bambino Gesu" angeboten, den Jungen, der an einer unheilbaren genetischen Krankheit leidet, aufzunehmen und die Eltern über die weitere Behandlung entscheiden zu lassen. Das Londoner Krankenhaus wollte einer Verlegung nur zustimmen, wenn in Rom die per Gericht entschiedene Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen umgesetzt werde. Für das Papstkrankenhaus komme dies jedoch nicht in Betracht, erklärte Klinik-Leiterin Mariella Enoc.
Vatikan will sich weiter um Verlegung bemühen
Die Spezialabteilung für seltene Krankheiten des Papstkrankenhauses arbeitet mit internationalen Experten an einem Plan für eine mögliche experimentelle Behandlung des elf Monate alten Jungen. Der Vatikan hatte angekündigt, sich trotz rechtlicher Hürden weiterhin für eine Aufnahme Charlies in Rom einzusetzen.
Gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sollen die lebenserhaltenden Maßnahmen für Charlie eingestellt werden. Laut den Ärzten hat der britische Junge durch die Krankheit unheilbare Gehirnschäden erlitten und könnte durch weitere Behandlungen "unnötig leiden". Die Eltern hatten für eine experimentelle Therapie in den USA gekämpft. Zugestanden wurde ihnen letztlich etwas mehr Zeit, sich von ihrem Kind zu verabschieden.