In manchen werde die Existenz des ukrainischen Volkes, seiner Sprache und Kultur bestritten, teilte der Geheimdienst am Mittwoch mit. Zudem habe man russische Pässe, Sankt-Georgs-Bänder, die in Russland als Militärkennzeichen genutzt werden, und Symbole der ukrainischen Partei "Oppositionsplattform - Für das Leben" gefunden. Sie ist seit März wegen Verbindungen nach Moskau verboten.
Gegen einen Priester der Kirche werde ein Strafverfahren eingeleitet, hieß es. Er habe in einer Predigt Menschen, die am 25. Dezember anstatt am 7. Januar Weihnachten feiern, als Satanisten bezeichnet. Mit Polizei und Nationalgarde durchsuchte der SBU nach eigenen Angaben rund 20 Kircheneinrichtungen in neun Regionen der Ukraine, um "subversive Aktivitäten russischer Spezialdienste" zu bekämpfen. Angesichts des Krieges wolle man die Bevölkerung vor Provokationen und Terroranschlägen schützen und verhindern, dass Religionsstätten als Zentren der "russischen Welt" missbraucht würden.
Gesetzentwurf in Arbeit
Die ukrainisch-orthodoxe Kirche unterstand bis Mai dem Moskauer Patriarchen Kyrill I., der Russlands Großoffensive gegen die Ukraine unterstützt; sie erklärte sich dann aber für unabhängig. Ihr Oberhaupt, Metropolit Onufri, verurteilte den russischen Angriff auf das Land scharf. Neben dieser Kirche besteht in der Ukraine eine weitere, erst Ende 2018 gegründete orthodoxe Kirche, die "Orthodoxe Kirche der Ukraine". Sie wird von der Regierung in Kiew gefördert.
Seit mehreren Wochen gehen Behörden gegen die lange mit Moskau verbundene orthodoxe Kirche vor. Der von Staatspräsident Wolodymyr Selenskyi geleitete Sicherheits- und Verteidigungsrat verhängte Strafmaßnahmen gegen 14 Bischöfe und drei weitere Geistliche, weil sie sich auf die Seite Russlands gestellt haben sollen. Ihr Vermögen wurde für fünf Jahre eingefroren. Zudem wurden ihnen bestimmte Handelsgeschäfte verboten. Selenskyj will die Tätigkeit von religiösen Organisationen untersagen lassen, "die mit Einflusszentren in der Russischen Föderation verbunden sind". Er beauftragte die Regierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten und dem Parlament vorzulegen.