"Wenn du arm bist, ist die Wahrscheinlichkeit, zum Tode verurteilt zu werden, weit höher als wenn du reich bist", betonte das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte anlässlich des Internationalen Tages gegen die Todesstrafe (10. Oktober).
"Niedrigen sozio-ökonomischen Gruppen vorbehalten"
"Es könnte keine größere Anklage gegen die Todesstrafe geben als die Tatsache, dass es in der Praxis wirklich eine Strafe ist, die Menschen aus niedrigen sozio-ökonomischen Gruppen vorbehalten ist." Damit sei die Todesstrafe "in den meisten Ländern eine Klassen-basierte Form der Diskriminierung" und gleichbedeutend mit einer "willkürlichen Tötung", betonten die Menschenrechtsexperten der UN.
Menschen, die in Armut leben, seien aus mehreren Gründen unverhältnismäßig stark von der Todesstrafe betroffen. "Sie sind ein leichtes Ziel für die Polizei und sie können sich keinen Anwalt leisten." Die kostenlose Rechtshilfe, die sie erhalten könnten, sei von geringer Qualität.
Das direkte Ziel
"Das Aufspüren von Zeugen ist für sie zu kostspielig und der Zugang zu einer Berufungsinstanz hängt oft davon ab, sich zusätzlichen Rechtsrat leisten zu können", betonten die UN-Experten weiter. Viele Betroffene könnten sich keine Kaution leisten und blieben deshalb vor ihren Gerichtsverhandlungen in Haft. Dies behindere ihre Bemühungen, eine wirksame Verteidigung vorzubereiten.
Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte forderte alle Staaten auf, das zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren. Dies sei der einzige universelle Vertrag, der direkt auf die Abschaffung der Todesstrafe ziele. Vergangenen Monat habe Madagaskar als 85. Staat das Vertragswerk ratifiziert.