Unabhängige Kommission weist Betroffenenbeiratskritik zurück

Oft mehrstündiges Aktenstudium

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen der katholischen Bistümer in Deutschland hat die Kritik von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der Kirche zurückgewiesen. Der Beirat hatte wiederholt Intransparenz bemängelt.

Deutsche Bischofskonferenz richtet Betroffenenbeirat ein (shutterstock)
Deutsche Bischofskonferenz richtet Betroffenenbeirat ein / ( shutterstock )

Die Unabhängige Kommission bedauere das "konfrontative Vorgehen" des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz, teilte die Vorsitzende Margarete Reske am Mittwoch in Bonn mit. Der Betroffenenbeirat vertritt die Interessen von Menschen, die Opfer von Missbrauch in der katholischen Kirche geworden sind. Streit hatte es unter anderem wegen einer Podiumsdiskussion auf dem Katholikentag in Erfurt gegeben, bei der ein Teilnehmer laut Mitteilung behauptet haben soll, durchschnittlich werde in der Kommission innerhalb von dreieinhalb Minuten über Anträge entschieden.

Margarete Reske / © Julia Steinbrecht (KNA)
Margarete Reske / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das wies Reske nun zurück. Vielmehr bereiteten jeweils mehrere Mitglieder jeden Fall oft durch mehrstündiges Aktenstudium für die Sitzungen vor. Jeder Fall werde in der Kommission so lange diskutiert, bis ein gemeinsames Ergebnis vorliege.

Kommission bundesweit tätig

Die Unabhängige Kommission bearbeitet Anträge auf Anerkennungsleistungen für Betroffene von sexuellem Missbrauch aus allen 27 Bistümern und entscheidet über die Höhe der Leistungen. Die Kommission ist bundesweit tätig, sodass es zu vergleichbaren Entscheidungen kommt. Ihr gehören Fachleute aus den Bereichen Recht, Medizin und Psychologie an.

Der Betroffenenbeirat hatte zudem erneut schriftliche Begründungen für die Entscheidungen gefordert. Reske verwies auf die Verfahrensordnung, die die Bischofskonferenz festgelegt hat. Etwaige mit einer notwendigen Änderung der Verfahrensordnung einhergehende Forderungen des Betroffenenbeirats werde die Kommission nicht kommentieren, da sie sich an die Verfasser der Verfahrensordnung und nicht an die Kommission richten, heißt es in der Mitteilung.

Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA)

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, kurz UKA, hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski (shutterstock)
Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski ( shutterstock )
Quelle:
epd