Bistum: Neues Verfahren zur Anerkennung von Missbrauch in Kraft

Unabhängige Stelle bestimmt Höhe der Entschädigungen

Das Bistum Osnabrück hat das neue Verfahren in der katholischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung des Leids Betroffener von sexueller Gewalt in Kraft gesetzt. ​Die Höhe der Zahlungen soll künftig von unabhängiger Stelle beschlossen werden.

Symbolbild Missbrauch, Schatten eines Kreuzes / © Taigi (shutterstock)
Symbolbild Missbrauch, Schatten eines Kreuzes / © Taigi ( shutterstock )

Die bundesweit zuständige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistung (UKA) entscheidet über die Höhe der Zahlungen, wie die Diözese am Montag in Osnabrück bekanntgab. Die Zahlungen sollen sich grundsätzlich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren. Daraus ergibt sich ein Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro. Die neue Verfahrensordnung löst das bisherige, seit 2011 praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab.

Die deutschen Bischöfe hatten im November beschlossen, zum 1. Januar 2021 die neue "Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids für Betroffene sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext" in Kraft zu setzen. Ausgangspunkt war die 2018 veröffentlichte Studie "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" (MHG-Studie).

Leistungen aus Vermögen des Bischöflichen Stuhls

Das Bistum Osnabrück wird nach eigenen Angaben entsprechende Leistungen nicht aus Kirchensteuer-Einnahmen finanzieren, sondern aus dem Vermögen des Bischöflichen Stuhls, das dem  Bischof seit der Gründung des Bistums zur Finanzierung seiner Aufgaben zur Verfügung steht. So werde zugleich sichergestellt, dass Betroffene auch dann Leistungen erhalten, wenn nach staatlichem Recht vorgesehene Ansprüche gegenüber dem Beschuldigten wegen Verjährung oder Tod nicht mehr geltend gemacht werden können.

Das neue Verfahren gliedert sich nach Angaben der Bischofskonferenz in fünf Schritte: Personen, die als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuellen Missbrauch erlebt haben, wenden sich an die unabhängigen Ansprechpersonen eines (Erz-)Bistums. Im Falle des Bistums Osnabrück sind dies der frühere Osnabrücker Landgerichtspräsident Antonius Fahnemannn und die Frauenärztin Irmgard Witschen-Hegge. Die Ansprechpartner führen ein Gespräch und können beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützen. Der Antrag wird von der Ansprechperson oder der Diözese an die UKA weitergeleitet. Die UKA legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Die Geschäftsstelle der UKA informiert die betroffene Person sowie das zuständige Bistum und zahlt die festgelegte Summe direkt aus.


Osnabrücks Bischof Franz-Josef Bode / © Lars Berg (KNA)
Osnabrücks Bischof Franz-Josef Bode / © Lars Berg ( KNA )
Quelle:
KNA