Die israelische Regierung und die amerikanische UN-Botschafterin Nikki Haley hatten versucht, den besonderen Status für die in den Palästinensischen Autonomiegebieten gelegene Stadt zu verhindern. Sie sprachen von einer palästinensischen "Kampagne". Die Palästinenser hatten argumentiert, der Zustand der Altstadt sei wegen der israelischen Besatzung in Gefahr.
In Hebron im Westjordanland liegen auch die von Juden, Christen und Muslimen verehrten "Patriarchengräber". Die Unesco argumentierte zudem, insbesondere die in der Mamluken-Zeit zwischen 1250 und 1517 entstandenen Bauten sollen so geschützt werden.
Zu besonderem Schutz verpflichtet
Die Staaten, in denen Welterbestätten liegen, sind zu besonderem Schutz verpflichtet. Das Unesco-Komitee kann den Titel wieder entziehen; dies geschah etwa 2009 im Fall von Dresden.
Das Welterbekomitee befasst sich seit Sonntag im polnischen Krakau mit der Neuaufnahme von nominierten Stätten, dem Schutz gefährdeter Welterbestätten und der Weiterentwicklung des Welterbeprogramms. Der Erhaltungszustand von 99 eingeschriebenen Stätten und 55 Stätten auf der Liste des gefährdeten Welterbes wird geprüft, darunter sind alle sechs Welterbestätten Syriens.
Das Unesco-Welterbekomitee, das sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammensetzt, entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste sowie über Erweiterungsanträge. Bisher stehen auf der Liste des Welterbes 1.052 Kultur- und Naturstätten in 165 Ländern.
Außergewöhnlicher universeller Wert erforderlich
Deutschland verzeichnet bislang 41 Welterbestätten. In diesem Jahr sind drei deutsche Stätten nominiert: sechs Höhlen der ältesten Eiszeitkunst auf der Schwäbischen Alb sowie der Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Kulturlandschaft an Saale und Unstrut. Darüber hinaus wird über die Erweiterung der bestehenden Welterbestätte "Das Bauhaus und seine Stätten in Weimar und Dessau" entschieden.
Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für zukünftige Generationen sicherstellt. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und somit für künftige Generationen zu bewahren.