"Um ihn zu verteidigen, bin ich bereit, das ganze Gewicht meines Lehramtes in die Waagschale zu werfen", zitiert die Zeitung "Il Messaggero" Franziskus aus seinem jüngsten Treffen mit Leitern der vatikanischen Kurie am 8. November.
Anlass der Äußerung sind Debatten in Frankreich, Australien und anderen Ländern. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Berichten zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche hatten Politiker das Beichtgeheimnis in Frage gestellt. In Australien haben bereits mehrere Bundesstaaten entsprechende Gesetze erlassen, laut denen katholische Priester Kenntnisse über Missbrauch, die sie bei einem Beichtgespräch erfahren haben, an die Behörden weitergeben müssen.
Zollner hatte neue Regelungen vorgeschlagen
Zuletzt hatte der Kinderschutzexperte Hans Zollner neue Regelungen zum Beichtgeheimnis vorgeschlagen. Diese sollten sowohl das Beichtgeheimnis bekräftigen als auch die persönliche Verantwortung des Beichtvaters betonen, schrieb der Jesuit in einem Gastbeitrag des britischen Wochenmagazins "The Tablet".
Demnach könnte ein Geistlicher dazu verpflichtet werden, einen beichtenden Straftäter dazu zu bewegen, sich selbst den staatlichen Autoritäten zu stellen und therapeutische Hilfe zu suchen. Ebenso könne durch neue Instruktionen erneut betont werden, "dass Absolution für die Sünde des Missbrauchs nicht erteilt werden kann, solange der Täter nicht nur ehrliche Reue, sondern auch den Willen gezeigt habe, den von ihm verursacht Schaden zu sühnen", erklärte der Ordensmann.